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Zahlen für Volljährige?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
18/02

Ich bin seit 1995 geschieden. Laut Scheidungsurteil schulde ich der Tochter bis zur Volljährigkeit 800 Franken Alimente pro Monat. Sie ist nun 18 und behauptet, die im Urteil festgelegten Kinderalimente seien immer noch gültig. Hat sie Recht? Toni S.

Karin von Flüe, Fachbereich Familie:

Ja. Auf Anfang 1996 wurde das Mündigkeitsalter zwar von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Für Kinderalimente, die vorher bis zur Volljährigkeit festgelegt wurden, gilt aber eine Spezialregel: Diese Alimente sind wie unter altem Recht bis zum 20. Geburtstag geschuldet.

Eine Anpassung oder auch ein Verzicht ist jedoch möglich. Dabei genügt ein schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Tochter. Gegen deren Willen ist die Abänderung des Scheidungsurteils nur auf dem Klageweg möglich. Dabei müssten Sie nachweisen, dass sich die Tochter zu Unrecht gegen eine Anpassung sträubt. Dies wäre etwa der Fall, wenn sie einen eigenen Erwerb erzielen würde.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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