Beobachter: Riskiert eine Frau bei einer Trennung ihr Leben?
Martin Kiesewetter: Eine Trennung ist ein Lebensrisiko, das Zusammenleben allerdings auch. Nirgends wird so viel getötet und verletzt wie in Beziehung und Familie, denn nirgends geht die Enttäuschung tiefer, schlagen die Emotionen höhere Wellen.

Beobachter: In Baden erschoss ein Portugiese seine Expartnerin, in Pfäffikon war es ein Kosovare. Sind solche Taten ein Ausländerphänomen?
Kiesewetter
: Nein. Geschehen sie in emotionaler Aufwallung, steht hinter solchen Taten oft die Kränkung eines Mannes, der von seiner Frau zurückgewiesen wird. Diese Kränkung verwandelt sich bei den Tätern in Wut und Aggression – statt in Trauer und Zweifel. Diese persönlichkeitsgebundenen Reaktionen spielen eine grössere Rolle als kulturelle Einflüsse. Deshalb ist es kein Ausländerphänomen und auch kein Phänomen patriarchaler Gesellschaften.

Beobachter: Oft wissen Nachbarn, Lehrerinnen von Integrationskursen oder Sozialarbeiter, dass eine Frau geschlagen oder sogar mit dem Tod bedroht wird. Was kann man tun?
Kiesewetter
: Sie können die Familienhilfe, die Vormundschaftsbehörden und die Polizei informieren. Das Spektrum möglicher Massnahmen bei häuslicher Gewalt hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Aber wenn die Polizei vor Ort eine völlig zerschlagene Frau antrifft, die sagt, sie sei die Treppe runtergefallen, werden die Behörden wenig helfen können. Obwohl sie wissen: Die Frau hat nichts gesagt, weil sie der Konvention verpflichtet ist, um jeden Preis das Bild der intakten Familie zu wahren. Oder weil sie Todesangst hat.

Beobachter
: Wieso bleibt eine geschlagene Frau beim gewalttätigen Mann?
Kiesewetter
: Da gibt es viele Motive. Sie denkt sich: «Er schlägt mich, aber immerhin versorgt er mich.» Oder: «Er schlägt mich. Aber wenn er das auch nicht mehr täte, hätte er gar kein Interesse mehr an mir.» Oder: «Er schlägt mich, aber er ist ja auch ein Mann.» Die Akzeptanz von körperlicher männlicher Gewalt ist – auch unter Schweizerinnen und Schweizern – viel grösser, als wir meinen. Oder sie bleibt, weil sie weiss, dass ihr der Tod droht, wenn sie fortläuft.

Beobachter
: In Pfäffikon hatte die Frau den Mut, ihren Mann anzuzeigen, nachdem er sie mit dem Tod bedroht und mit einer Schere verletzt hatte. Der Staatsanwalt verhängte aber nur ein Rayon- und Kontaktverbot. War das nicht ein Fehler?
Kiesewetter
: Was hätte der Staatsanwalt schon tun sollen? Vielleicht hätte er ihn wegen der Körperverletzung in Untersuchungshaft setzen können. Vielleicht hätte er ein Kurzgutachten zur Gefährlichkeitsprognose erstellen lassen können. Oder sollte er die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining als Ersatzmassnahme anordnen? Nach ein paar Wochen hätte er ihn wieder freilassen müssen, weil es keinen zu rechtfertigenden Haftgrund mehr gegeben hätte. Und durch die Haft wäre die Kränkung möglicherweise noch grösser und die Tat wahrscheinlicher geworden.

Beobachter
: Man hätte wegen Fremdgefährdung einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anordnen können.
Kiesewetter: Das kann nicht der Staatsanwalt, sondern nur eine Vormundschaftsbehörde. Und finden Sie mal eine Vormundschaftsbehörde, die ohne psychiatrischen Befund einen Mann einweist. Und wohin denn? Wenn er nicht psychisch krank ist, kann man ihn kaum in eine psychiatrische Anstalt stecken, und Gefängnisse sind nicht für die fürsorgerische Freiheitsentziehung eingerichtet. Und was sollte man genau beim Täter behandeln? Dass Frauen etwas anderes sind, als er sich vorstellt? Und welche Haftdauer wäre noch verhältnismässig? Ihn auf unbestimmte Zeit wegzusperren wäre eine präventive, möglicherweise lebenslange Verwahrung ohne Anlassdelikt. Das ist ein Unding.

Beobachter: Was kann man denn überhaupt tun?
Kiesewetter
: In einem solchen Fall liegt das Schwergewicht im unmittelbaren Opferschutz. Da genügt es nicht, wenn die Frau ganz schnell in ein Frauenhaus geht, wo sie der Exmann nicht finden kann. Die Behörden stehen auch vor der Aufgabe, ihr und ihren Kindern zu helfen, an einem neuen Ort mit einer neuen Identität ein neues Leben anfangen zu können. Wir dürfen Prävention nicht halbherzig machen, weil sie zu viel kostet. Und zu wissen, dass wir auch mit der besten Prävention nicht alle Taten verhindern können, ist kein Grund, Prävention kleinzureden.

Beobachter
: Aber damit tragen Opfer und Staat die Lasten, und der Aggressor läuft frei herum.
Kiesewetter
: Was wollen Sie? Es wird uns nicht gelingen, aus Opfern Sieger zu machen. Das Ziel einer solchen Massnahme ist doch vor allem, dass jemand nicht zum Täter wird und dass es kein Opfer gibt. Kommt es zur Tat, werden – allein schon für Strafprozess und Strafvollzug – auch die Kosten für den Staat noch viel höher.

Zahlen und Fakten

 
Im Jahr 2010 musste die Polizei allein im Kanton Zürich 1666 Mal wegen häuslicher Gewalt intervenieren.* Sie verhängte 883 Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz, wie zum Beispiel Rayon- oder Kontaktverbote, und eröffnete 693 Strafuntersuchungen. Ermittelt wurde vor allem wegen Tätlichkeiten, Drohungen, einfachen Körperverletzungen und Beschimpfungen.

Bei rund 40 Prozent der 1666 Fälle kam es gemäss Andreas Brunner, dem Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, auch zu Morddrohungen.

Tatsächlich Opfer eines Tötungsdelikts im häuslichen Bereich wurden 2010 in der ganzen Schweiz 26 Menschen, 7 Männer und 19 Frauen.

Aufsehen erregten zuletzt vor allem Fälle von Partnertötungen:

  • 22. September 2010, Riehen BS: Ein 59-jähriger Schweizer bringt seine Frau, 49, und seine Tochter, 13, um.

  • 6. Dezember 2010, Zürich: Ein 55-jähriger Serbe erschlägt seine Exfrau, 52, mit einer Axt.

  • 15. August 2011, Pfäffikon ZH: Ein 59-jähriger Kosovare erschiesst seine Frau, weil sich diese von ihm trennen will. Kurze Zeit später tötet er auch die Leiterin des Sozialdienstes, 48.

  • 19. August 2011, Baden AG: Ein 43-jähriger Portugiese erschiesst seine Exfreundin, 47, und danach sich selbst.


*Gesamtschweizerische Zahlen fehlen, und die Dunkelziffer von Übergriffen im häuslichen Bereich ist gross.