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Häusliche Gewalt

Delikte in Beziehungen

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Walter Bieri/Keystone
  •  und Mirjam Graf
Ausgabe:
18/11

Wenn Männer Frauen wegen einer Trennung bedrohen, ist das kein Ausländerphänomen. Statt Präventivhaft brauche es besseren Opferschutz, sagt Gerichtspsychiater Martin Kiesewetter.

Beobachter: Riskiert eine Frau bei einer Trennung ihr Leben?
Martin Kiesewetter: Eine Trennung ist ein Lebensrisiko, das Zusammenleben allerdings auch. Nirgends wird so viel getötet und verletzt wie in Beziehung und Familie, denn nirgends geht die Enttäuschung tiefer, schlagen die Emotionen höhere Wellen.

Beobachter: In Baden erschoss ein Portugiese seine Expartnerin, in Pfäffikon war es ein Kosovare. Sind solche Taten ein Ausländerphänomen?
Kiesewetter
: Nein. Geschehen sie in emotionaler Aufwallung, steht hinter solchen Taten oft die Kränkung eines Mannes, der von seiner Frau zurückgewiesen wird. Diese Kränkung verwandelt sich bei den Tätern in Wut und Aggression – statt in Trauer und Zweifel. Diese persönlichkeitsgebundenen Reaktionen spielen eine grössere Rolle als kulturelle Einflüsse. Deshalb ist es kein Ausländerphänomen und auch kein Phänomen patriarchaler Gesellschaften.


Martin Kiesewetter, 66, ist Gerichts-
psychiater und ehemaliger Leiter des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.

Beobachter: Aber in patriarchalen Gesellschaften hat der Mann doch das Gefühl, die Frau sei sein Eigentum und seiner totalen Kontrolle unterworfen.
Kiesewetter
: Dieses Gefühl hat mit gesellschaftlichen Normvorstellungen wenig, mit sehr persönlichen Einstellungen und oft genug Problemen aber sehr viel zu tun. Auch bei Schweizern.

Beobachter: Wir sprechen hier die ganze Zeit ausschliesslich von Männern als ­Tätern. Ist es tatsächlich so, dass Frauen ihre Exmänner seltener umbringen?
Kiesewetter: Ja. Das entspricht der üblichen Verteilung der Kriminalität. Männer begehen 80 bis 90 Prozent aller Gewaltdelikte. Sie neigen eher zu aggressiven «Konfliktlösungen». Zudem wählen Männer die überlegenen Tatmittel: Schusswaffen oder Äxte, die häufiger zum Tod führen als Messer und Gift, die Frauen leichter zugänglich sind. Und vielleicht verfügen Frauen ja auch über grös­sere Kompetenzen, mit Konflikten lösungsorientiert und weniger selbst­bezo­gen umzugehen.

Beobachter: Die meisten Täter bei solchen Beziehungstötungen sind über 50. Gibts da einen Grund?
Kiesewetter
: Über 50 ist kein gutes Alter. Der Lack ist ab. Jetzt verlassen zu werden lässt einen das Scheitern des eigenen Lebensentwurfs mehr spüren als in jüngeren Jahren. Selbstzweifel liegen nahe und müssen abgewehrt werden – wiederum durch den Umschlag in Schuldzuweisungen und Aggression. Und emanzipiert sich gar die Frau, erscheint sie stärker und dynamischer, kann auch darin eine allerschwerste Infragestellung liegen, die in einen aggressiven Impuls umschlagen kann. Wenn eine Frau ihrem Mann überlegen wird, bedeutet auch dies für sie mitunter eine Todesgefahr.

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Beobachter: Oft wissen Nachbarn, Lehrerinnen von 
Integrationskursen oder Sozialarbeiter, dass eine Frau geschlagen oder sogar mit dem Tod bedroht wird. Was kann man tun?
Kiesewetter
: Sie können die Familienhilfe, die Vor­mundschafts­behörden und die Polizei informieren. Das Spektrum möglicher Massnahmen bei häuslicher Gewalt hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Aber wenn die Polizei vor Ort eine völlig zerschlagene Frau antrifft, die sagt, sie sei die Treppe runtergefallen, werden die Behörden wenig helfen können. Obwohl sie wissen: Die Frau hat nichts gesagt, weil sie der Konvention verpflichtet ist, um jeden Preis das Bild der intakten Familie zu wahren. Oder weil sie Todesangst hat.

Beobachter
: Wieso bleibt eine geschlagene Frau beim ­gewalttätigen Mann?
Kiesewetter
: Da gibt es viele Motive. Sie denkt sich: «Er schlägt mich, aber immerhin versorgt er mich.» Oder: «Er schlägt mich. Aber wenn er das auch nicht mehr täte, hätte er gar kein Interesse mehr an mir.» Oder: «Er schlägt mich, aber er ist ja auch ein Mann.» Die Akzeptanz von körperlicher männlicher Gewalt ist – auch unter Schweizerinnen und Schweizern – viel grösser, als wir meinen. Oder sie bleibt, weil sie weiss, dass ihr der Tod droht, wenn sie fortläuft.

Beobachter
: In Pfäffikon hatte die Frau den Mut, ihren Mann anzuzeigen, nachdem er sie mit dem Tod bedroht und mit einer Schere verletzt hatte. Der Staatsanwalt verhängte aber nur ein Rayon- und Kontaktverbot. War das nicht ein Fehler?
Kiesewetter
: Was hätte der Staatsanwalt schon tun sollen? Vielleicht hätte er ihn wegen der Körperverletzung in Untersuchungshaft setzen können. Vielleicht hätte er ein Kurzgutachten zur Gefährlichkeitsprognose erstellen lassen können. Oder sollte er die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining als Ersatzmassnahme anordnen? Nach ein paar Wochen hätte er ihn wieder freilassen müssen, weil es keinen zu rechtfertigenden Haftgrund mehr gegeben hätte. Und durch die Haft wäre die Kränkung möglicherweise noch grösser und die Tat wahrscheinlicher geworden.

Beobachter
: Man hätte wegen Fremdgefährdung einen fürsorgerischen Freiheitsentzug an­ordnen können.
Kiesewetter: Das kann nicht der Staatsanwalt, sondern nur eine Vormundschaftsbehörde. Und finden Sie mal eine Vormund­schafts­behör­de, die ohne psychiatrischen Befund einen Mann einweist. Und wohin denn? Wenn er nicht psychisch krank ist, kann man ihn kaum in eine psychiatrische Anstalt stecken, und Gefängnisse sind nicht für die fürsorgerische Freiheitsentziehung eingerichtet. Und was sollte man genau beim Täter behandeln? Dass Frauen etwas anderes sind, als er sich vorstellt? Und welche Haftdauer wäre noch verhältnismässig? Ihn auf unbestimmte Zeit wegzusperren wäre eine präventive, möglicherweise lebenslange Verwahrung ohne Anlassdelikt. Das ist ein Unding.

Beobachter: Was kann man denn überhaupt tun?
Kiesewetter
: In einem solchen Fall liegt das Schwer­gewicht im unmittelbaren Opferschutz. Da genügt es nicht, wenn die Frau ganz schnell in ein Frauenhaus geht, wo sie der Exmann nicht finden kann. Die Behörden stehen auch vor der Aufgabe, ihr und ihren Kindern zu helfen, an einem neuen Ort mit einer neuen Identität ein neues Leben anfangen zu können. Wir dürfen Prävention nicht halbherzig machen, weil sie zu viel kostet. Und zu wissen, dass wir auch mit der besten Prävention nicht alle Taten verhindern können, ist kein Grund, Präven­tion kleinzureden.

Beobachter
: Aber damit tragen Opfer und Staat die Lasten, und der Aggressor läuft frei herum.
Kiesewetter
: Was wollen Sie? Es wird uns nicht gelingen, aus Opfern Sieger zu machen. Das Ziel einer solchen Massnahme ist doch vor allem, dass jemand nicht zum Täter wird und dass es kein Opfer gibt. Kommt es zur Tat, werden – allein schon für Strafprozess und Strafvollzug – auch die Kosten für den Staat noch viel höher.

Zahlen und Fakten

 
Im Jahr 2010 musste die Polizei allein im Kanton Zürich 1666 Mal wegen häuslicher Gewalt intervenieren.* Sie verhängte 
883 Massnahmen nach Gewaltschutz­gesetz, wie zum Beispiel Rayon- oder Kontakt­verbote, und eröffnete 693 Straf­­unter­suchungen. Ermittelt wurde vor ­allem wegen Tätlichkeiten, Drohungen, einfachen Körperverletzungen und 
Beschimpfungen.

Bei rund 40 Prozent der 1666 Fälle kam 
es gemäss ­Andreas Brunner, dem Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, auch 
zu Morddrohungen.

Tatsächlich Opfer eines Tötungsdelikts im häuslichen Bereich wurden 2010 in der ganzen Schweiz 26 Menschen, 7 Männer und 19 Frauen.

Aufsehen erregten zuletzt vor allem Fälle von Partnertötungen:

  • 22. September 2010, Riehen BS: Ein 59-jähriger Schweizer bringt seine Frau, 49, und seine Tochter, 13, um.

  • 6. Dezember 2010, Zürich: Ein 55-jähriger Serbe erschlägt seine Exfrau, 52, mit einer Axt.

  • 15. August 2011, Pfäffikon ZH: Ein 59-jähriger Kosovare erschiesst seine Frau, weil sich diese von ihm trennen will. Kurze Zeit später tötet er auch 
die Leiterin des Sozialdienstes, 48.

  • 19. August 2011, Baden AG: Ein 
43-jähriger Portugiese erschiesst seine 
Exfreun­din, 47, und danach sich selbst.


*Gesamtschweizerische Zahlen fehlen, und 
die Dunkelziffer von Übergriffen im häuslichen Bereich ist gross.

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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