Die beiden Berner Kantonspolizisten waren mit der Gartenschere im Einsatz. Ihr Auftrag: Felder, Gärten oder auch Blumentöpfe von Cannabis zu befreien. Manchmal fällt so ein Kraut einem Kollegen auf, oft sind es aber besorgte Nachbarn oder Spaziergänger, die sich auf dem Polizeiposten melden. Heute sind die drei Pflanzen von Martina Dunkel (Name geändert) an der Reihe. Sie werden geköpft.

Danach sitzen die Polizisten anderthalb Stunden in der Küche der 50-jährigen Bernerin und hören ihr aufmerksam zu. Sie erklärt ihnen, wie man den Cannabis in einem Konfiglas in Öl einlegt. Nach drei Wochen sind die Wirkstoffe der Pflanze im Öl gelöst. Ein bis zwei Teelöffel der Essenz nimmt sie abends pur ein, damit sie durchschlafen kann. Das Fläschchen mit der Medizin bewahrt sie im Kühlschrank auf.

Martina Dunkel raucht nicht und trinkt kaum Alkohol. Bis vor einigen Jahren war Cannabis für sie eine verbotene Droge, die sie nie probiert hatte.

Vor der Jahrtausendwende traten dann diese Schmerzen auf, die ihr Schlaf und Lebensenergie raubten. Fibromyalgie, eine nicht heilbare, rheumatische Krankheit, lautete die Diagnose. Schmerztabletten und Antidepressiva waren das Rezept der Ärzte. Unter anderem Tramal, ein opiumähnliches Mittel, das auf Dauer abhängig machen kann. «Die Medis nützten wenig, dafür hatte ich zusätzlich mit Nebenwirkungen zu kämpfen.»

So konnte es nicht weitergehen. Sie gründete eine Selbsthilfegruppe für Fibromyalgie-Betroffene. Dort lernt sie eine ältere Frau kennen, «die mir den Tipp mit dem Cannabis gab».

Doch Martina Dunkel hatte weder zu Kiffern Kontakt noch Lust, in irgendwelchen Clubs oder auf der Gasse nach Cannabis zu fragen. Als sie in einer Zeitung einen Leserbrief schrieb, schickte ihr jemand anonym eine Hanfblüte und ein paar Samen zu. «Damit pflanzte ich meinen ersten Cannabis», sagt sie. Über einen «Kontakt» bezog sie eine Cannabistinktur. Die Wirkung war überzeugend. Martina Dunkel schläft seither ruhiger, die ständigen Schmerzen sind erträglich, «und das alles ohne Nebenwirkungen».

Des Kaisers neues Kraut: Cannabis als Medizin ist keine Erfindung der Neuzeit. Das älteste Heilpflanzenverzeichnis stammt aus dem Jahr 2737 vor unserer Zeitrechnung. Der chinesische Kaiser Shen Nung (Bild) empfahl darin Cannabis als Mittel gegen die Vitaminmangelkrankheit Beriberi, gegen Verstopfung, Frauenkrankheiten, Malaria, Rheuma – und Geistesabwesenheit. In Europa fand das Kraut 1839 dank dem Bericht eines irischen Arztes über seine schmerzstillende und krampflösende Wirkung Eingang in die Schulmedizin.

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Beamte beschlagnahmen Ölfläschchen

Auch die Dosierung bekam sie in den Griff, obwohl die Konzentration der Wirkstoffe bei natürlichem Cannabis schwankt. «An einer berauschenden Wirkung habe ich kein Interesse. Wenn ich mit einer geringen Menge beginne und mich langsam vortaste, kann ich das gut vermeiden.» So hatte Martina Dunkel über Jahre ein wirksames Medikament, das die Krankenkasse keinen Franken kostete.

Das Ölfläschchen aus dem Kühlschrank wurde von den Beamten beschlagnahmt. Ihr Fall sei auch für sie als Polizisten «ein Seich», aber sie müssten halt so handeln, hat ihr ein Beamter beim Abschied gesagt. Ihre Medizin für die nächsten zwölf Monate liegt jetzt bei der Polizei.

Cannabis auf der Karacke: Christoph Kolumbus stach am 3. August 1492 von Andalusien aus in See, um 
einen kürzeren Weg nach Indien zu 
finden. Die Segeltücher seines Flaggschiffs, der dreimastigen Karacke Santa Maria (Bild), und der zwei Begleitschiffe Niña und Pinta waren aus Hanf gewoben, weil er sich wegen seiner Robustheit bewährt hatte. Weniger bekannt 
ist, dass auch das Kraut auf dem Weg nach Amerika war: In Kolumbus’ Bordapotheke fanden sich mehrere Sorten Cannabis.

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Bis 1951 in der Schweiz erlaubt

Cannabis ist in der Schweiz verboten, wenn die Pflanze mehr als ein Prozent der berauschenden Substanz THC enthält. In seiner legalen Form – als sogenannter Industriehanf – ist er weder als Droge interessant, noch als Medizin geeignet. Bis 1951 war das Kraut grundsätzlich erlaubt und als Medizin gegen Migräne, Keuchhusten, Asthma und als Schlaf- und Beruhigungsmittel geschätzt. Apotheken verkauften Cannabisprodukte zum Teil bis Anfang der 70er Jahre.

2008 kam es zur Volksabstimmung über die Legalisierung von Cannabis. 63 Prozent der Bevölkerung lehnten es ab, den Besitz, Konsum und Handel von Cannabis wieder zuzulassen. Der Grund für die Ablehnung dürfte der Konsum als Droge gewesen sein. Doch wie steht es um Cannabis als Medizin?

Die schmerzlindernde und entspannende Wirkung der Pflanze wird wissenschaftlich kaum bestritten. Ihr Einsatz gegen Muskelkrämpfe, etwa bei Multipler Sklerose, und zum Lindern von Nebenwirkungen bei Krebstherapien hat sich bewährt. Das Potential ist nicht ausgeschöpft, gegen immer zahlreichere Beschwerden und Erkrankungen zeichnen sich Erfolge ab.

Eindrücklich hat das deutsche Wissenschaftsmagazin «Planetopia» die Wirkung bei einem von schwersten, nicht kontrollierbaren Muskelkrämpfen und Muskelzuckungen geplagten Tourette-Patienten festgehalten. Ein paar Züge an einem Joint genügen, und der von heftigen Tics geschüttelte Mann wird zu einem Menschen, der seinen Alltag wieder bewältigen kann. Doch Cannabis ist keine Wunderdroge. Wie bei allen Medikamenten gibt es Menschen, die auf die Substanzen nicht ansprechen.

Medizinische Wirkung von Cannabis und THC

KramkheitMöglicher Erfolg
KrämpfeKrampflösende Wirkung beobachtet bei Koordinationsstörungen der Muskulatur. Verbesserung der Standsicherheit. MS-Patienten und Querschnittgelähmte können davon profitieren.
AppetitlosigkeitRegt den Appetit an bei Menschen mit Aids, Krebs, Hepatitis C und Erkrankungen von Magen/Darm. Auch Alzheimerkranke essen besser, wenn ihnen ein Cannabisprodukt verabreicht wird.
SchmerzenWird eingesetzt bei Migräne und anderen Formen von Kopfweh, Phantomschmerzen, Menstruationsbeschwerden, Kribbeln in den Beinen, unruhigen Beinen (Restless-Legs-Syndrom)
Übelkeit und ErbrechenBeruhigt den Magen und wird unter anderem nach Chemotherapien eingesetzt.
AsthmaErweitert die Bronchien. Nach der Inhalation hältdie Wirkung etwa zwei Stunden an.
SodbrennenBeruhigt die Magennerven und beugt der Übersäurung vor.
Grüner StarSenkt den Innendruck der Augen und beugt damit dem grünen Star vor.
TinnitusSoll die Ohrgeräusche mindern.
Psychische ErkrankungenWird gerne eingesetzt bei Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen, verwirrtem Verhalten bei Alzheimer, Autismus, Hyperaktivität, ADS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom).
AllergienKann Hausstaubmilben und Heuschnupfen lindern helfen.
EntzündungenGilt als Heilmittel bei chronischen Darmreizungen.
Tourette-SyndromMindert die unwillkürlichen, raschen, abrupt einschiessenden Muskelkrämpfe und Muskelzuckungen. In der Schweiz rechnet man mit rund 4000 Menschen mit Tourette-Syndrom.
Hohe Hürde für Ausnahmebewilligung

In der Schweiz gibt es heute nur eine kleine Hintertür für Patienten, um an ein legales Cannabismedikament zu gelangen. Dafür müssen sie zuerst einen aufwendigen bürokratischen Weg zurücklegen, er führt zum Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Schwerkranke können dort über ihren Arzt eine Ausnahmebewilligung für den Bezug eines Cannabismedikaments beantragen – sofern andere Medizin nicht geholfen hat und von Cannabis ein «offensichtlicher therapeutischer Nutzen» erwartet werden darf. Eine hohe Hürde. Bei Krankheiten wie multipler Sklerose, Querschnittlähmungen, Krebs und Aids werden die Anträge in der Regel bewilligt. Doch selbst dann erhalten Patienten nur Zugang zu einem synthetisch hergestellten THC-Produkt, das nicht aus Cannabis gewonnen wird und dem die rund 400 weiteren Substanzen der Pflanze fehlen. Wie diese Substanzen zusammenspielen, ist noch lange nicht erforscht.

«Mörder der Jugend»: Ab 1951 verschwand Cannabis nach und nach als bewährtes Medikament. Zum 
einen wollte die Pharmaindustrie ihre neuentwickelten Produkte verkaufen, zum anderen verteufelten die USA das Kraut. Es sei für Vergewaltigungen und Morde verantwortlich, hiess es zuerst. 
Im Kalten Krieg behaupteten die USA dann, Cannabis sei von den Kommunisten eingesetzt worden, um Amerikaner friedliebend und träge zu machen. Das «Sachbuch» mit dem Titel «Marihuana – Mörder der Jugend» (Bild) erschien 1943.

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Dronabinol, das teurere «Cannabis»

Das in wenigen Apotheken erhältliche Dronabinol entfaltet denn auch nicht bei allen Patienten die erhoffte Wirkung. Seit der Einführung vor rund 10 Jahren haben es über 1000 Patienten ausprobiert. Dronabinol ist nicht nur eingeschränkt wirksam, es ist auch ziemlich teuer. Ein regelmässiger Anwender muss mit 255 bis 1020 Franken im Monat rechnen. Der Betrag wird ihm nur von gut der Hälfte der Krankenkassen zurückerstattet. Und auch nur dann, wenn die Krankheit besonders schwer ist und therapeutische Alternativen fehlen.

Seit Anfang 2012 hat die Bahnhof-Apotheke in Langnau BE eine weitere Bewilligung: für den Verkauf einer echten Cannabistinktur. Der dafür verwendete Hanf stammt von einem Schweizer Produzenten. Er ist der Einzige mit einer Erlaubnis zum Anbau. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen will das BAG dessen Namen geheim halten. Die bittere Tinktur ist von der Wirkstoffzusammensetzung her näher bei der natürlichen Pflanze und sogar günstiger. Aber auch für dieses Medikament braucht der Patient eine Ausnahmebewilligung vom BAG. Etwa zwei Dutzend Patienten beziehen das Medikament. Kein Wunder, wählen Tausende den illegalen Weg. Sie bauen Cannabis selber an oder besorgen ihn über eine «Quelle».

Sandra R. war eine solche «Quelle». Im Sommer wurde sie zum zweiten Mal verhaftet. Sie hatte Cannabis angepflanzt und damit Guetsli gebacken. Für sich und ein halbes Dutzend weitere Patienten. Die 41-jährige Mutter war bis 1997 heroinsüchtig. Seither lebt sie ohne harte Drogen, aber mit einer schweren Hypothek. Sie ist HIV-positiv und an Aids erkrankt. Ein Cocktail von Tabletten hält das Virus in Schach. Das belastet den Körper. «Ich wog zeitweise nur noch 42 Kilo, hatte Verdauungsprobleme und konnte kaum mehr schlafen», sagt sie. Cannabis habe viele ihrer Beschwerden gelindert. «Sogar mein Asthma wurde erträglicher und die Gefühlsschwankungen sind weniger ausgeprägt», sagt Sandra R.

Von ihren positiven Erfahrungen mit dem Hanf erzählt sie einer Bekannten, die an einer seltenen, unheilbaren Nervenkrankheit leidet, dem Lewis-Sumner-Syndrom. Schmerzen, Gefühls- und Bewegungsstörungen gehören zu ihrem Alltag. Die Ärzte verschrieben ihr Tramal-Tropfen und weitere starke Schmerzmittel. «Ich hätte diese Medikamente wohl mein Leben lang einnehmen müssen», sagt die 49-Jährige. Ein «riesiges Glück» sei es darum, dass sie Sandra R. kennengelernt habe. Über ihre Guetsli kam sie zum ersten Mal mit Cannabis in Kontakt, konnte ihn gegen die Verspannungen und Schmerzen ausprobieren. «Seither nehme ich keine anderen Medikamente mehr.»

Cannabis auf Rezept: Nach 60 Jahren Verbot als Droge und Medizin darf eine Schweizer Apotheke seit 2011 wieder Cannabistinkturen für schwerkranke Patienten herstellen, 
und Pharmafirmen haben Cannabis-Ersatzprodukte auf den Markt gebracht. 
Diese Entwicklung könnte ein erster Schritt dazu sein, auch natürliches 
Cannabis wieder vermehrt in der Medizin einzusetzen.

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Verbotene Cannabisguetsli als Wohltat

Mittlerweile hat Sandra R. Kontakt zu sieben Patienten, die Cannabisguetsli gegen Beschwerden nahmen. Eine Frau leidet unter ALS, einer unheilbaren rasch verlaufenden Erkrankung des zentralen Nervensystems. Ein weiterer Kunde klagt über Phantomschmerzen, die ihm sein amputiertes Bein zufügen. «Ich bin ja keine Ärztin», sagt Sandra R., «aber ich sehe, dass es mir und diesen Menschen viel besser geht.» Etwas ist ihr unverständlich: «Als ich schwer drogensüchtig war, hat mir der Staat Methadon und Heroin praktisch nachgeworfen. Verstehen Sie mich richtig: Das hat mein Leben gerettet. Aber warum legt der gleiche Staat schwerkranken Menschen Steine in den Weg, um an eine günstige und gut verträgliche Medizin zu kommen?»

Ihr Gebäck hat Sandra R. zum Selbstkostenpreis abgegeben, wie Patienten bestätigen. «Es wäre darum schlicht gemein, wenn sie jetzt dafür bestraft würde», sagt eine Kundin. Sie wird sich wohl eine neue «Quelle» suchen müssen. Die Setzlinge, die Ruf zahlreichen Patienten abgeben wollte, damit sie selber Cannabis pflanzen können, wurden von der Polizei vernichtet.

Alle Patienten, mit denen der Beobachter gesprochen hat, sind von ihren Ärzten nie auf die legale Option Dronabinol oder Cannabistinktur hingewiesen worden. Und manche haben Hemmungen, ihren Arzt überhaupt danach zu fragen. Für den Berner Pharmakologen Rudolf Brenneisen ein unhaltbarer Zustand: «Es braucht dringend mehr Aufklärung – auch bei den Ärzten. Es ist erschreckend, wie wenig manche über die medizinische Wirkung und die rechtliche Situation wissen. Zusammen mit ihren Patienten sollten sie beim BAG vermehrt Ausnahmebewilligungen beantragen.» Nur so entstehe der nötige Druck für eine bessere Lösung (siehe Interview).

Apotheker bestätigen, dass manche Patienten Mühe haben, überhaupt einen Arzt zu finden, der ihnen die erforderlichen Anträge stellt, obwohl sie mit ihrer Krankheit gute Chancen hätten. «Wo eine Indikation medizinisch belegt ist, muss ein Patient doch auch Zugang zu vorhandenen Medikamenten erhalten», sagt der Zürcher Präventivmediziner und Gesundheitspolitiker Felix Gutzwiller. Dies dürfe nicht an einer komplizierten Bürokratie scheitern. Das BAG müsse hier über die Bücher gehen.

Viel Erfahrung mit Cannabisprodukten hat das Schweizer Paraplegikerzentrum Basel. Auch Holger Lochmann, Leiter des Ambulatoriums der Basler Paraplegiker, wünscht sich ein einfacheres Bewilligungsverfahren: «Wenn wir Behandlungen mit Cannabispräparaten breiter einsetzen wollen, wäre die direkte Verordnung durch den Arzt via Betäubungsmittelrezept der einfachste und sicherste Weg.» Die Grundsätze der Zulassung würden bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sicher geprüft, heisst es dazu beim BAG.

Cannabis per Mundspray

Das erste Medikament, das ohne Sonderbewilligung vom BAG verschrieben werden darf, ist Sativex. Es ist ein flüssiges Cannabisextrakt, das in den Mund gesprüht wird. Er ist vor allem bei Patienten mit multipler Sklerose erfolgreich. Hinter der Entwicklung steht die britische GW Pharmaceuticals, die bei der weltweiten Vermarktung von Sativex mit Pharmakonzernen wie Bayer und Novartis zusammenarbeitet.

Der Sativex-Spray kann nicht geraucht werden, was das Einatmen schädlicher Verbrennungsprodukte verhindert. Das ist neben einer definierten Wirkstoffmenge praktisch eine Bedingung, damit ein Produkt von Gesundheitsbehörden akzeptiert wird, die das Rauchen seit Jahren bekämpfen. Aber auch Sativex ist ähnlich teuer sein wie Dronabinol, während der billige, natürliche Hanf verboten bleibt.

Einige Online-Händler wie www.medropharm.ch oder www.cbd-store.ch haben sich mittlerweile auf Cannabis-Produkte spezialisiert, die nur eine sehr geringe Konzentration des berauschenden Wirkstoffs  THC enthalten. Solche Produkte dürfen darum legal verkauft werden. Sie enthalten dafür einen hohen Anteil des Wirkstoffs Cannabidiol (CBD), dem eine entspannende, aber keine euphorisierende Wirkung zugeschrieben wird. 

Der Umgang mit gewöhnlichem Hanf gehen Holland, Kanada und zahlreichen US-Bundesstaaten weniger verkrampft an. Auch in Deutschland dürfen Patienten zumindest Medizinalhanf aus kontrollierter Produktion konsumieren. 

Ob es ein Patient rauchen oder anderswie konsumieren will, darf er in diesen Ländern selber entscheiden. Mittlerweile gibt es auch Verdampfungsgeräte, mit denen die Wirkstoffe ohne schädlichen Tabakrauch eingeatmet werden können.

Patientinnen wie Sandra R. und Martina Dunkel sind die künstlichen Hanfprodukte suspekt. «Warum soll man auf ein teures Pharmaprodukt wechseln, wenn die natürliche Pflanze die gleiche Wirkung hat?», fragt sich Dunkel. Und Sandra R. will weiterhin Guetsli backen. Schliesslich habe sich das Naturprodukt ja über Jahrtausende hinweg bewährt.

Weitere Informationen

Das Video über den Tourette-Patienten können Sie hier sehen.

Gericht erlaubt Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten

Wenn bei chronisch Kranken sonst nichts hilft, darf in Deutschland zu Therapiezwecken seit dem 22. Juli 2014 Cannabis privat angebaut werden. Das Kölner Verwaltungsgericht gab damit den Klagen von drei Schwerkranken gegen ein Anbauverbot statt. 

Der Cannabis-Eigenanbau bleibt aber grundsätzlich verboten, urteilte das Gericht. Er kann aber nach eingehender und individueller Prüfung erlaubt werden, sagte der vorsitzende Richter. Die Voraussetzungen:

  • der Patient ist austherapiert,
  • es gibt keine Behandlungsalternative zu Cannabis und
  • Apotheken-Cannabis ist unerschwinglich.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln