«Passant von Jugendlichen niedergeschlagen», «Schüler zündet Auto des Lehrers an» – bei solchen Schlagzeilen will man auch wissen: Wer muss den Schaden berappen? Das Kind, die Eltern oder gar der Geschädigte selbst?

Klar ist: Wenn das Kind urteilsfähig ist, muss es selber zahlen. Urteilsfähig heisst, dass es die Folgen seines Handelns erkennen und sich entsprechend verhalten kann. Das muss immer im konkreten Einzelfall abgeklärt werden. Die Gerichte gehen oft davon aus, dass ein Kind für einfachere Entscheidungen zirka ab dem neunten Altersjahr urteils- und damit zivilrechtlich deliktsfähig ist.