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Entlaufene Katze

Darf das Heim das Büsi weitergeben?

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
20/11

Jemand hat unsere entlaufene Katze gefunden und sie ins 
Tierheim gebracht. Als ich dort 
anrief, hiess es, man habe das Büsi bereits an eine neue Familie 
weitergegeben. Ist das legitim?

Nein. Das Tierheim darf ­Findeltiere nicht sofort weitervermitteln. Es muss erst prüfen, ob die kantonale Meldestelle bereits über den Fund des betreffenden Tieres informiert wurde. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Tierheim diese Meldung selbst vornehmen. Auf der Webseite der Schweizer Tiermeldezentrale (www.stmz.ch) sind die zuständigen Stellen aufgelistet. Wenn das Tierheim die Anzeige erledigt, sollte es dem Finder hierfür eine schriftliche Bestätigung aushändigen. Damit hat er einen Beleg, dass die Meldepflicht erfüllt wurde.

Melden sich die Eigentümer innert zwei Monaten, nachdem die Katze ans Tierheim gegeben wurde, können sie ihr Tier wieder abholen. Lassen sie während dieser Frist nichts von sich hören, kann das Tierheim die Katze weitervermitteln.

In Ihrem Fall können Sie von der Leiterin verlangen, dass sie das Tier zurückholt und es Ihnen zurückgibt. Sie als Eigen­tümer haften für die Kosten für Futter, 
Unterkunft und Tierarzt.

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© Beobachter Ausgabe 20 vom 28. Sep 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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