Wenn ein Hund jemanden verletzt, kann das für den Halter richtig teuer werden. Darum ist eine Haftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Das Drama erschütterte die Schweiz: Am 1. Dezember 2005 bissen drei Pitbulls den sechsjährigen Kindergärtler Süleyman zu Tode. Der schreckliche Vorfall in Oberglatt ZH löste eine breite politische Diskussion darüber aus, wie Hundehalter in die Pflicht genommen werden können, um Menschen besser vor Hundeattacken zu schützen.
In der Folge haben etliche Kantone ihre Hundegesetze verschärft, auf eidgenössischer Ebene hat der Bundesrat eine Meldepflicht für Hundebisse eingeführt. Die seither von den Kantonen gesammelten Meldungen wertet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) jährlich aus: So gingen im Jahr 2009 insgesamt 5090 Meldungen ein, davon betrafen 2843 Meldungen Vorfälle beim Menschen, 1739 Vorfälle beim Tier wie das BVET mitteilt; 429 Meldungen betrafen übermässig aggressive Hunde. Die Daten von 2009 liegen leicht höher als jene von 2008. Diese Zunahme sei gemäss BVET möglicherweise auf eine leicht verbesserte Meldedisziplin zurückzuführen.
Kinder sind besonders betroffen. Sie werden häufiger gebissen und die Bisse sind gravierender als bei Erwachsenen: Fast die Hälfte der Bisse bei Kindern unter 10 Jahren betreffen Hals oder Kopf, wie das BVET schreibt. Jeder vierte Biss bei Kindern werde von kleinen Hunden verursacht - dies zeige, dass auch Halterinnen und Halter von kleinen Hunden aufmerksam sein und ihre Tiere unter Kontrolle haben müssen.
Hundehalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Hunde verursachen – seien das Verletzungen bei Menschen, Tieren oder Sachschäden (etwa zerrissene Kleider oder beschädigte Fahrzeuge). Nach geltendem Recht können sie sich von dieser Haftung jedoch befreien, wenn sie nachweisen, dass sie «alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet» haben.
Diese Entlastungsmöglichkeit soll mit dem vom Nationalrat verabschiedeten eidgenössischen Hundegesetz (siehe unten) wegfallen: Wer einen Hund hat, soll künftig in jedem Fall für Schäden aufkommen müssen. Zudem wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter obligatorisch. In zahlreichen Kantonen gilt das Versicherungsobligatorium bereits: Die kantonalen Vorschriften finden Sie unter www.tierimrecht.org
Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist auch sinnvoll: Wer Opfer einer Hundeattacke wird, soll nicht Gefahr laufen, den finanziellen Schaden selber tragen zu müssen, weil der fehlbare Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen und selber zu wenig Geld hat, um den Schaden zu decken.
Die Tierhalterhaftpflicht ist in der Grunddeckung der Privathaftpflicht eingeschlossen: Für Hundebesitzer bedeutet das, dass sie sich für ihr Haftungsrisiko weiterhin auf ihre Privathaftpflichtversicherung abstützen können – sofern sie eine abgeschlossen haben (siehe dazu auch unten: «Versicherung: Wo der Hund begraben liegt»). Wenn das nicht der Fall ist, sollten sie sich dringend um diesen Versicherungsschutz kümmern.
Wenn ein Hund Verletzungen verursacht, übernehmen zwar zunächst die Unfallversicherungen die Heilungskosten. Doch dann nehmen sie Rückgriff auf den haftbaren Hundehalter. Deshalb sollten Hundehalter unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen; diese schliesst in der Regel ihre Haftung als (nicht gewerbsmässiger) Tierhalter ein. Allerdings bestehen in den Detailregelungen Unterschiede. Es lohnt sich deshalb, die entsprechenden Vertragsabschnitte genau anzusehen, insbesondere folgende Punkte:
- Sind auch Personen mitversichert, die den Hund vorübergehend betreuen?
- Ist eine genügend hohe Deckungssumme vereinbart? Empfehlenswert sind drei oder fünf Millionen Franken.
- Zahlt die Versicherung auch einen Schadenersatz, wenn keine Haftpflicht besteht? Bis zu welchem Betrag?
Zu beachten: Hundeschäden im eigenen Haushalt sind damit nicht gedeckt. Bei Schäden in der Mietwohnung, die man in Kauf genommen oder gegen die man nichts unternommen hat (zerkratzte Türen, Urinflecken auf Teppichen), kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Und sie kann empfindliche Leistungskürzungen vornehmen, wenn sie ein (grob)fahrlässiges Verhalten feststellt etwa wenn man einen Hund frei herumlaufen lässt, von dem man weiss, dass er aggressiv reagiert. Die Differenz muss man in solchen Fällen selber bezahlen.
Übrigens: Auch wer regelmässig einen fremden Hund betreut, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
Der Nationalrat hat am 9. Juni 2009 ein eidgenössisches Hundegesetz beschlossen: Unter anderem sollen Hundehalter für Schäden, die ihr Hund verursacht, verschärft haften, zudem wird eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Das neue Gesetz muss aber noch von Volk und Ständerat angenommen werden, was wohl noch eine Weile dauern wird. Doch auch wenn es in Kraft tritt, wird es die kantonalen Hundegesetze nicht ausser Kraft setzen – diese gehen in ihren Vorschriften zum Teil deutlich weiter als das eidgenössische Gesetz und sind für Hundehalter in erster Linie massgebend.
Haftpflicht
Jeder Hund ist ein Risiko
Wenn ein Hund jemanden verletzt, kann das für den Halter richtig teuer werden. Darum ist eine Haftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Das Drama erschütterte die Schweiz: Am 1. Dezember 2005 bissen drei Pitbulls den sechsjährigen Kindergärtler Süleyman zu Tode. Der schreckliche Vorfall in Oberglatt ZH löste eine breite politische Diskussion darüber aus, wie Hundehalter in die Pflicht genommen werden können, um Menschen besser vor Hundeattacken zu schützen.
In der Folge haben etliche Kantone ihre Hundegesetze verschärft, auf eidgenössischer Ebene hat der Bundesrat eine Meldepflicht für Hundebisse eingeführt. Die seither von den Kantonen gesammelten Meldungen wertet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) jährlich aus: So gingen im Jahr 2009 insgesamt 5090 Meldungen ein, davon betrafen 2843 Meldungen Vorfälle beim Menschen, 1739 Vorfälle beim Tier wie das BVET mitteilt; 429 Meldungen betrafen übermässig aggressive Hunde. Die Daten von 2009 liegen leicht höher als jene von 2008. Diese Zunahme sei gemäss BVET möglicherweise auf eine leicht verbesserte Meldedisziplin zurückzuführen.
Kinder sind besonders betroffen. Sie werden häufiger gebissen und die Bisse sind gravierender als bei Erwachsenen: Fast die Hälfte der Bisse bei Kindern unter 10 Jahren betreffen Hals oder Kopf, wie das BVET schreibt. Jeder vierte Biss bei Kindern werde von kleinen Hunden verursacht - dies zeige, dass auch Halterinnen und Halter von kleinen Hunden aufmerksam sein und ihre Tiere unter Kontrolle haben müssen.
Hundehalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Hunde verursachen – seien das Verletzungen bei Menschen, Tieren oder Sachschäden (etwa zerrissene Kleider oder beschädigte Fahrzeuge). Nach geltendem Recht können sie sich von dieser Haftung jedoch befreien, wenn sie nachweisen, dass sie «alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet» haben.
Diese Entlastungsmöglichkeit soll mit dem vom Nationalrat verabschiedeten eidgenössischen Hundegesetz (siehe unten) wegfallen: Wer einen Hund hat, soll künftig in jedem Fall für Schäden aufkommen müssen. Zudem wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter obligatorisch. In zahlreichen Kantonen gilt das Versicherungsobligatorium bereits: Die kantonalen Vorschriften finden Sie unter www.tierimrecht.org
Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist auch sinnvoll: Wer Opfer einer Hundeattacke wird, soll nicht Gefahr laufen, den finanziellen Schaden selber tragen zu müssen, weil der fehlbare Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen und selber zu wenig Geld hat, um den Schaden zu decken.
Die Tierhalterhaftpflicht ist in der Grunddeckung der Privathaftpflicht eingeschlossen: Für Hundebesitzer bedeutet das, dass sie sich für ihr Haftungsrisiko weiterhin auf ihre Privathaftpflichtversicherung abstützen können – sofern sie eine abgeschlossen haben (siehe dazu auch unten: «Versicherung: Wo der Hund begraben liegt»). Wenn das nicht der Fall ist, sollten sie sich dringend um diesen Versicherungsschutz kümmern.
Versicherung: Wo der Hund begraben liegt
Wenn ein Hund Verletzungen verursacht, übernehmen zwar zunächst die Unfallversicherungen die Heilungskosten. Doch dann nehmen sie Rückgriff auf den haftbaren Hundehalter. Deshalb sollten Hundehalter unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen; diese schliesst in der Regel ihre Haftung als (nicht gewerbsmässiger) Tierhalter ein. Allerdings bestehen in den Detailregelungen Unterschiede. Es lohnt sich deshalb, die entsprechenden Vertragsabschnitte genau anzusehen, insbesondere folgende Punkte:
Zu beachten: Hundeschäden im eigenen Haushalt sind damit nicht gedeckt. Bei Schäden in der Mietwohnung, die man in Kauf genommen oder gegen die man nichts unternommen hat (zerkratzte Türen, Urinflecken auf Teppichen), kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Und sie kann empfindliche Leistungskürzungen vornehmen, wenn sie ein (grob)fahrlässiges Verhalten feststellt etwa wenn man einen Hund frei herumlaufen lässt, von dem man weiss, dass er aggressiv reagiert. Die Differenz muss man in solchen Fällen selber bezahlen.
Übrigens: Auch wer regelmässig einen fremden Hund betreut, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
Eidgenössisches Hundegesetz
Der Nationalrat hat am 9. Juni 2009 ein eidgenössisches Hundegesetz beschlossen: Unter anderem sollen Hundehalter für Schäden, die ihr Hund verursacht, verschärft haften, zudem wird eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Das neue Gesetz muss aber noch von Volk und Ständerat angenommen werden, was wohl noch eine Weile dauern wird. Doch auch wenn es in Kraft tritt, wird es die kantonalen Hundegesetze nicht ausser Kraft setzen – diese gehen in ihren Vorschriften zum Teil deutlich weiter als das eidgenössische Gesetz und sind für Hundehalter in erster Linie massgebend.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2008 - Alle Rechte vorbehalten