Frage eines Lesers: Die Katze meines Nachbarn sonnt sich oft auf unserer Terrasse. Dürfen unsere Kinder ihr jeweils einen Snack vorsetzen?

Antwort von Tierpsychologin Esther Geisser:

Kommt Nachbars Katze gern auf Besuch, ist es naheliegend, sie wie die eigene zu behandeln. Immerhin darf man in Haus und Garten doch tun und lassen, was man will. Grundsätzlich ist dem so – ausser wenn fremdes Eigentum betroffen ist.

Die Katze ist rechtlich gesehen Eigentum Ihres Nachbarn. Er allein hat das Recht, darüber zu bestimmen. Dazu gehört der Entscheid, wer sie wann füttern soll und was sie essen darf. Der Nachbar füttert sie vielleicht stets zur gleichen Zeit, um sie regelmässig zu prüfen oder reinzuholen. Eine falsche Fütterung kann, auch wenn sie gut gemeint ist, bei einer kranken Katze teure medizinische Folgen haben. Darüber hinaus würde das Eigentum des Nachbarn beeinträchtigt. Man darf deshalb fremde Katzen ohne Einwilligung des Halters nicht füttern. Tut man es trotzdem, ist man für die Konsequenzen verantwortlich und kann für Schäden haftbar gemacht werden.

Ist man unsicher, ob die Katze einen Besitzer hat oder vielleicht entlaufen ist, lohnt sich ein Blick auf die Website der Tiermeldezentrale STMZ (www.stmz.ch): Hier findet sich vielleicht eine Vermisstmeldung, die zum Findling passt. Allenfalls kann man den Chip ablesen und den Eigentümer eruieren.

Esther Geisser ist tierpsychologische Beraterin IET/VIETA, Juristin und Präsidentin der Tierschutzorganisation Netap.

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Quelle: Thinkstock Kollektion