Findet man im Frühling oder im Sommer einen Jungvogel am Boden, ist je nach Situation schnelles Handeln gefragt. Hat das Vögelchen noch keine Federn, braucht es in jedem Fall Hilfe. Weiss man, aus welchem Nest es gefallen ist, darf man es wieder zurücksetzen. Entgegen der landläufigen Meinung akzeptieren es die Eltern auch dann noch, wenn es von einem Menschen berührt worden ist. Findet oder erreicht man das Nest nicht, muss das Tier umgehend warm eingepackt und zur nächsten Vogelpflegestation gebracht werden. Diese Fachstellen sind zum Beispiel unter www.birdlife.ch aufgelistet.

Wärme ist elementar, die kleinen Piepmätze kühlen sehr schnell aus und sind dann kaum mehr zu retten. Hat der Jungvogel schon sein volles Federkleid, sollte er zuerst aus grosszügigem Abstand mindestens eine Stunde lang beobachtet werden. Oft sind die Eltern in der Nähe und füttern ihren Kleinen weiterhin, er kann dann getrost in ihrer Obhut gelassen werden. Droht Gefahr durch andere Tiere oder sitzt er auf einer Strasse, darf man ihn ins nächste Gebüsch versetzen.

Ausnahmen bilden Schwalben und Mauersegler. Diese Vögel können von den Eltern nicht am Boden gefüttert werden und gehören deshalb unbedingt in die Hände von Fachleuten.

Zur Autorin

Esther Geisser ist tierpsychologische Beraterin IET/VIETA, Juristin und Präsidentin der Tierschutzorganisation Netap.

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Quelle: Thinkstock Kollektion