Ehe
Heirate ich auch die Schulden?
Frage: Wir sind ein kinderloses Konkubinatspaar. Mein Freund hat Schulden. Nun haben wir uns entschieden, in absehbarer Zeit zu heiraten. Kann man mich dann für seine Schulden belangen?
Nein. Die Heirat begründet keine solidarische Haftung für voreheliche Schulden. Ihr Vermögen und Ihr Einkommen bleiben für die Gläubiger Ihres Freundes tabu. Indirekt aber treffen seine Schulden Sie härter, wenn Sie verheiratet sind und sofern auch Sie ein Einkommen haben. Denn vom Lohn eines verheirateten Schuldners darf man mehr pfänden als vom Lohn eines Konkubinatspartners. Aus diesem Grund müssten Sie mit Ihrem Einkommen wohl oder übel mehr an die gemeinsamen Lebenskosten beitragen, als wenn Sie unverheiratet blieben.
Das Bundesgericht erlaubt eine solch ungleiche Behandlung von Eheleuten und Konkubinatspaaren. Dies in erster Linie, weil nur Eheleute eine gesetzliche Beistandspflicht trifft. Sobald ein Konkubinatspaar aber gemeinsame Kinder hat, gilt trotz fehlender gesetzlicher Beistandspflicht die gleiche Bemessungsmethode wie bei Eheleuten.
Anzeige:
Links zum Artikel
© Beobachter Ausgabe 26 vom 19. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten



