Heirat
«Wessen Name bleibt?»
Frage: Ich höre immer wieder, dass eine Frau einen anderen Namen trägt als ihr Ehemann. Welche Regelung liegt dem zugrunde? Und was hat es mit den Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich auf sich?
Artikel zum Thema
Wenn ein Brautpaar nichts unternimmt, wird automatisch der Name des Mannes zum Familiennamen. Auch die gemeinsamen Kinder werden den Namen des Vaters tragen.
Will die Familie aber wie die Frau heissen, können die Brautleute die Regierung ihres Wohnsitzkantons ersuchen, den Namen der Frau als Familiennamen zu führen. Dann ändert der Mann mit der Heirat den Namen, und die Kinder bekommen den Namen der Frau. Das gebührenfreie Gesuch müssen die Brautleute vor der Heirat stellen. Für eine Bewilligung genügen klare Begründungen wie zum Beispiel:
- Das Paar hat voreheliche Kinder, die den Namen der Frau tragen, der deshalb beibehalten werden soll.
- Der Name der Frau tönt besonders wohlklingend.
- Der Name der Frau kommt ausgesprochen selten vor.
Wenn die Bewilligung erteilt wurde, muss der Bräutigam aber nicht ganz auf seinen alten Namen verzichten. Er kann vor dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sein bisheriger Name dem künftigen Familiennamen vorangestellt werden soll.
Angenommen, Urs Schmid und Tina Blau heiraten: Wenn das Paar künftig den Namen der Frau als Familiennamen führen möchte, hat Urs die Wahl, seinen alten Namen dem seiner Frau voranzustellen. Er wird dann Urs Schmid Blau heissen. Seine Frau und die Kinder dagegen tragen nur einen Namen, nämlich Blau.
Umgekehrt hat auch die Frau diese Möglichkeit, wenn das Paar den Namen des Mannes übernimmt. Tina würde dann Blau Schmid heissen, während Urs und die Kinder Schmid heissen.
Nebst dem Doppelnamen ohne Bindestrich gibt es noch einen Sonderfall – den Doppelnamen mit Bindestrich.
Bindestrich ist nicht amtlich
Die Variante mit dem Bindestrich ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Nichtsdestotrotz sind «Bindestrichnamen» die wohl gebräuchlichste Variante für Ehepaare. Und die Behörden lassen es meist zu, dass dem Familiennamen des Mannes derjenige der Frau mit einem Bindestrich angefügt wird – verpflichtet dazu sind sie aber nicht.
Juristen nennen diese Bindestrichnamen Allianznamen. Wenn der Name des Mannes der Familienname ist, wäre in unserem Beispiel Urs und Tina Schmid-Blau der Allianzname. Sind die Behörden einverstanden, können die Allianznamen auch in amtlichen Dokumenten und Ausweisen geführt werden.
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 8 vom 16. Apr 2003 - Alle Rechte vorbehalten



