Namenswahl
Erlaubte Varianten
Heiratswillige haben folgende vier Möglichkeiten bei der Namenswahl:
Nebenartikel
Name der Frau vor der Heirat: Sarah Sieber, Name des Mannes vor der Heirat: Urs Weber
Sarah Weber | Urs Weber
Ohne Erklärung der Brautleute wird automatisch der Name des Mannes zum Familiennamenbeider Eheleute.
Sarah Sieber Weber | Urs Weber
Die Braut muss die Wahl des Doppelnamens vor der Heirat beim Zivilstandsamt erklären.
Sarah Sieber | Urs Sieber
Die Brautleute müssen gemeinsam vor der Heirat bei der Regierung des Wohnsitzkantons ein Namensänderungsgesuch stellen.
Sarah Sieber | Urs Weber Sieber
Zusätzlich zum gemeinsamen Namensänderungsgesuch der Brautleute muss der Bräutigam seine Wahl des Doppelnamens vor der Heirat beim Zivilstandsamt erklären.
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© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten




