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Namenswahl

Erlaubte Varianten

Ausgabe:
19/04

Heiratswillige haben folgende vier Möglichkeiten bei der Namenswahl:

Name der Frau vor der Heirat: Sarah Sieber, Name des Mannes vor der Heirat: Urs Weber

 

Sarah Weber | Urs Weber

Ohne Erklärung der Brautleute wird automatisch der Name des Mannes zum Familiennamenbeider Eheleute.

 
Sarah Sieber Weber | Urs Weber

Die Braut muss die Wahl des Doppelnamens vor der Heirat beim Zivilstandsamt erklären.


Sarah Sieber | Urs Sieber

Die Brautleute müssen gemeinsam vor der Heirat bei der Regierung des Wohnsitzkantons ein Namensänderungsgesuch stellen.


Sarah Sieber | Urs Weber Sieber

Zusätzlich zum gemeinsamen Namensänderungsgesuch der Brautleute muss der Bräutigam seine Wahl des Doppelnamens vor der Heirat beim Zivilstandsamt erklären.

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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