Ins Altersheim umziehen ist schwer genug. Erst muss man sich von seinem Zuhause verabschieden und sich von liebgewonnenen Dingen trennen, dann sich in die neue Umgebung einleben. Da stehen Versicherungen nicht im Vordergrund. Trotzdem lohnt es sich, die bestehenden Policen genau zu prüfen.

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Manche Altersheime haben ihre Bewohner kollektiv für Privathaftpflicht und Hausrat versichert. In diesem Fall werden die fälligen Prämien mit den Heimkosten verrechnet. Es kann sich aber durchaus lohnen, die alte Versicherung beizubehalten. Dann muss man dem Heim mitteilen, dass man an der Kollektivlösung nicht interessiert ist.

Tipp: Vergleichen Sie die bisherige Versicherung mit jener des Altersheims – und zwar nicht nur die Höhe der Prämien, sondern auch die Deckung. Die Angaben dazu finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Achten Sie darauf, welche Leistungen von der Versicherung ausgeschlossen sind und ob diese relevant sind. Wenn Sie die Versicherung beibehalten, fragen Sie nach, ob es einen Altersrabatt gibt. Wollen Sie die alte Police kündigen, ist die Kündigungsfrist gemäss den AVB zu beachten.

Hausratversicherung

Weil es weniger Platz gibt, wird der Hausrat im Altersheim zwangsläufig reduziert sein. Überlegen Sie deshalb, ob Sie überhaupt einen Versicherungsschutz benötigen und Schäden nicht selbst tragen können. Dann ist die Hausratversicherung überflüssig.

Im anderen Fall sollten Sie bei der bestehenden Police die Versicherungssumme entsprechend reduzieren, was Ihre Prämien senkt. Versicherungen verfügen über Erfahrungswerte und Tabellen, um den Wert von Kleidern, Möbeln und Schmuck zu bestimmen. Wenden Sie sich an den Versicherungsberater.

Prüfen Sie, wie in der Hausratversicherung Diebstahl gedeckt ist. Wenn der Laptop aus dem Zimmer wegkommt, handelt es sich um einen Einschleichdiebstahl. Solche Schäden sind normalerweise in der Basisdeckung der Hausratversicherung inbegriffen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem «einfachen Diebstahl zu Hause». Nicht versichert ist dagegen Bargeld, und bei Schmuck gibt es meistens eine wertmässige Begrenzung.

Taschen- und Trickdiebstähle ausserhalb des Altersheims sind in der Basisdeckung nicht versichert. Dafür muss man einen separaten Zusatz für den «einfachen Diebstahl auswärts» abschliessen und eine maximale Versicherungssumme festlegen – in der Regel beträgt sie 2000 Franken. Bargeld ist aber auch hier nicht versichert. Klären Sie ab, ob Sie diesen Zusatz bei der Altersheimpolice abschliessen können und was das kostet.

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Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung bleibt auch im hohen Rentenalter empfehlenswert. Denn fügt man jemandem Schaden zu, kann das schnell sehr teuer werden. Klären Sie ab, ob die Versicherung auch Schäden deckt, wenn jemand an Demenz erkranken sollte und die Folgen seines Handelns nicht mehr abschätzen kann.

Wertsachenversicherung

Die Wertsachenversicherung lohnt sich für Gegenstände mit einem Wert von einigen tausend Franken. Die Prämien sind relativ hoch. Wer bereits eine hat, sollte prüfen, ob er sie noch benötigt, vor allem wenn unterdessen Wertsachen weggegeben wurden (etwa Musikinstrumente, Kunstobjekte, Pelzmantel).

Rechtsschutzversicherung

Wer bisher eine hatte, sollte prüfen, wie man sie bereits in Anspruch genommen hat und ob es wahrscheinlich ist, dass man noch in eine gerichtliche Auseinandersetzung gerät. Viele Risiken, bei denen es um höhere Summen geht (Miet-, Arbeits-, Werk- und Kaufverträge), fallen im Rentenalter weg. Auch hier gilt es, die vertragliche Kündigungsfrist zu beachten.

Lebensversicherungen

Schliessen Sie keine neuen Lebensversicherungen mit langen Laufzeiten ab. Im Rentenalter muss man in der Regel eher vom vorhandenen Geld leben, statt dass man etwas auf die Seite legen könnte. Lassen Sie deshalb die bestehenden Lebensversicherungen auslaufen. Wenn Sie mit der Rendite Ihres Sparanteils überhaupt nicht zufrieden sind, sollten Sie in Betracht ziehen, ob sich ein vorzeitiger Rückkauf lohnt. Überschussanteile sind nicht garantiert. Rechnen Sie also nicht damit.

Wenn man lebenslang eine Rente wünscht, kann eine Leibrente das Richtige sein. Dann investiert man zu Beginn einen bestimmten Betrag oder zahlt über einen vereinbarten Zeitraum Prämien; im Gegenzug erhält man bis zum Tod eine Rente in abgemachter Höhe. Das hat seinen Preis, aber man muss sich nicht mehr aktiv ums Vermögen kümmern.

Bei Renten ohne sogenannte Rückgewähr geht im Todesfall das nicht verbrauchte Restkapital an die Versicherung und nicht an die Erben. Das kann man zwar mit der Variante «mit Rückgewähr» verhindern, kostet allerdings extra. Zudem muss man Leibrenten zu 40 Prozent als Einkommen versteuern.

Und: Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2012 ist auch der Rückkaufswert nach Beginn des Rentenlaufs als Vermögen steuerbar. Es ist zu erwarten, dass die Kantone ihre bisherige Praxis ebenfalls anpassen werden.