Güterrecht

Solidarische Haftung

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
5/03

Mein Ehemann hat einen ausgesprochen lockeren Umgang mit Geld. Inwieweit hafte ich für Einkäufe, die er tätigt? Sollten wir Gütertrennung vereinbaren, damit ich für seine Schulden nicht haftbar gemacht werden kann?

 

 

Wenn Ihr Mann Dinge für die allgemeine Lebenshaltung der Familie wie Lebensmittel, Körperpflegeprodukte, Medikamente, Kleidung oder kleinere Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte kauft, haften Sie und Ihr Mann solidarisch – egal, unter welchem Güterstand Sie leben. Das heisst: Der Verkäufer kann von jedem von Ihnen die Bezahlung eines Teils oder des gesamten Kaufpreises verlangen.

 

Kauft Ihr Partner jedoch Dinge, die diesen Rahmen überschreiten, wie zum Beispiel ein neues Auto, eine teure Uhr, kostbare Möbel oder gar ein Haus, dann haftet er allein dafür. Es sei denn, Sie hätten Ihren Mann zum Kauf ausdrücklich ermächtigt oder den Kaufvertrag mitunterzeichnet.

 

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© Beobachter Ausgabe 5 vom 07. Mär 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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