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Vermögen

Brauchen wir einen Ehevertrag?

Text:
  • Tinka Lazarevic
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
21/10

Frage: Ich werde bald heiraten und bringe 200'000 Franken Erspartes in die Ehe mit. Muss ich einen Ehevertrag abschliessen, damit ich das Geld im Scheidungsfall nicht mit meiner Frau teilen muss?

Nein. Ist kein Ehevertrag vorhanden, gilt automatisch der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei behält jeder Ehegatte im Scheidungsfall sein eingebrachtes Gut für sich, ebenso Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe angefallen sind, sowie persönliche Gegenstände wie Kleider und Schmuck. Diese Güter gehören zum sogenannten Eigengut, das bei der Scheidung nicht geteilt wird.

Hingegen wird die sogenannte Errungenschaft aufgeteilt. Diese Masse umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe erworben hat. Dazu zählen die Ersparnisse aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehungsweise Sozialversicherungen sowie Erträge des Eigenguts. Sie können in einem Inventar zur Sicherheit festhalten, wer welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht hat. Lassen Sie zudem das eingebrachte Gut auf einem separaten Konto und behalten Sie die Bankauszüge ab dem Zeitpunkt der Heirat sorgfältig auf.

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 13. Okt 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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