Der 17-jährige Mike erklärt es seinen Eltern ziemlich unverblümt: «Ihr habt mich auf die Welt gestellt, ich habe euch nicht darum gebeten. Jetzt müsst ihr auch für mich zahlen!» Doch der angriffige Ton des Jugendlichen täuscht, denn im jüngsten Clinch mit seinen Eltern befindet er sich in der Defensive. Kämpfte er früher um ein «menschenwürdigeres» Taschengeld, fordern heute seine Eltern ihren Obolus bei ihm ein.

Sie verlangen, dass er ihnen aus seinem Lehrlingslohn ein Kostgeld abgibt. Auf einen verbalen Hosenlupf lassen sie sich hingegen nicht mehr mit ihm ein. Sie wissen das Gesetz hinter sich. Im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist nämlich ausdrücklich festgehalten, dass jedes Kind sein Erwerbseinkommen zwar selber verwalten und nutzen darf. Aber: Solange es in Hausgemeinschaft mit den Eltern lebt, «können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet».

Gesetzeskenntnis kann die Diskussion zwar vorübergehend versachlichen, hilft aber letztlich auch nicht weiter. Das ZGB ist wie alles Papier geduldig, die Mutter nicht. Sie fühlt sich ausgenützt. Mike und sein jüngerer Bruder haben zwar alle Zeit, um mit ihr um Kost- und Taschengeld zu streiten. Für Mithilfe im Haushalt sind sie – ganz wie der Vater – praktisch nie zu haben. Im Gegensatz zur Mutter, die ja «nur» Hausfrau ist, fühlen sich die Männer mit Arbeit und Lehre, Sport und Freizeit voll ausgelastet.

Junge sollen Geld einteilen können
Angesichts der jüngsten Statistik, wonach sich der Nachwuchs zunehmend in eine Generation von Nesthockern verwandelt, die immer später von zu Hause ausziehen, sieht die Mutter für sich und ihre Bedürfnisse schwarz. Noch jahrelang Hausarbeit leisten, quasi als selbstverständlicher Gratisservice im «Hotel Mama»? Nein, danke!

Die beiden Söhne sollen ruhig lernen, wie viel Zeit putzen, waschen und kochen in Anspruch nehmen. So können sie später ihrer dereinstigen Traumfrau mehr als nur Tiefkühlpizza auftischen. Ausserdem helfen ein Budgetplan und strikte Regeln zu Taschen- und Kostgeld den Heranwachsenden, ihr Geld richtig einzuteilen.

Damit der Streit um die «richtige» Taschen- und Kostgeldhöhe nicht unnötig eskaliert, sollten die Beteiligten fachlichen Rat einholen, zum Beispiel bei der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB). Dort erhalten sie gegen einen kleinen Unkostenbeitrag ausgezeichnete Merkblätter und Berechnungsbeispiele (Link siehe unten).

Nur: Auch diese Zahlen sind selbstverständlich keine verbindlichen Richtlinien, sondern Faustregeln aus der Beratungspraxis und damit eine praktische Verhandlungsgrundlage. Entscheidend für die konkrete Festsetzung sind der Lebensstandard und die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Familie.

Das Taschengeld kann je nach Finanzlage der Eltern ein Mehrfaches der Zahlen in der Tabelle betragen oder sogar ganz wegfallen. Vor Festsetzen der Höhe sollten klare Abmachungen getroffen werden, welche Auslagen die Eltern weiterhin übernehmen und wann das Taschengeld allenfalls gekürzt wird. Das Sackgeld selber soll aber nicht mit Vorschriften und Rechenschaftszwang belegt werden; die Kinder sollen es vielmehr nach Lust und Laune verprassen dürfen. Und auch wenn es den Eltern schwer fällt: Tipps für Schnäppchen liegen drin, nicht aber ein Veto gegen das mega coole, mega teure Glitzer-T-Shirt, das nach der ersten Wäsche nicht einmal mehr zum Abstauben taugt.

Obwohl im ZGB ausdrücklich erwähnt, ist es den Beteiligten selbstverständlich freigestellt, ob sie ein Kostgeld verlangen oder nicht. Eltern, die sich mit dem Einfordern schwer tun, können den vereinbarten Betrag zum Beispiel auch als Startkapital auf ein Konto legen, bis die lieben Kleinen irgendwann flügge werden.

Hilfe beim Festlegen des Kostgelds
Auch lohnt es sich, in einem ersten Schritt mit Hilfe eines Budgets Klarheit über den aktuellen Unterhaltsbedarf der Jugendlichen zu bekommen. So lässt sich leichter festlegen, ob und in welcher Höhe ein Kostgeld gerechtfertigt ist und welche Auslagen der Lehrling inskünftig selber zu tragen hat.

Kann anhand der ASB-Vorschläge keine gütliche Regelung gefunden werden, lohnt sich die Direktberatung bei einer der zahlreichen kantonalen Budgetberatungsstellen. Die aktuelle Adressliste ist ebenfalls beim ASB erhältlich.

Bei dieser Gelegenheit könnte vielleicht sogar einmal das ganze Familienbudget auf Schwachstellen und Sparmöglichkeiten überprüft werden. Und quasi als Nebeneffekt würde es gewiss manchen «Nur-Hausfrauen» in der Seele wohl tun, wenn sie schwarz auf weiss nachlesen könnten, wie viel ihr «Hotelservice» in Franken und Rappen wert ist – auch zuhanden des «lieben Ehegatten».

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