Nein, weder Sie noch Ihr Sohn machen sich strafbar. Jugendliche werden in der Schweiz mit 16 Jahren sexuell mündig. Nach Auffassung des Gesetzgebers sind sie ab diesem Alter reif genug, um selbständig über ihre sexuellen Kontakte zu entscheiden. Die 15-jährige Alisa ist zwar noch im Schutzalter. Doch der sexuelle Kontakt zwischen den Jungverliebten ist nicht strafbar, wenn beide einverstanden sind und der Altersunterschied drei Jahre nicht übersteigt. Ist der Altersunterschied grösser, macht sich der ältere Partner strafbar. Bei sehr grosser Zuneigung können die Strafbehörden allerdings von einer Strafverfolgung absehen, wenn die Beteiligten unter 20 sind. Sie als Eltern könnten Ihrem Sohn Tobias verbieten, dass seine Freundin zu Besuch kommt. Besser sind jedoch Gespräche und Informationen zur Verhütung.