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Adoption
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Folgende Institutionen helfen bei der Suche nach einer seriösen Adoptionsvermittlungsstelle.

Eine Liste der kantonal anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen ist erhältlich beim Bundesamt für Justiz: zur Adressliste (PDF)
Eine Vielzahl von Informationen zu Auslandsadoptionen findet sich auch bei www.adoption.ch, der Website der Schweizerischen Fachstelle für Adoption. Auf ihrer Internetseite listet die Fachstelle zudem wichtige Punkte auf, die es bei einer Adoption zu beachten gilt:
- Die gewählte Vermittlungsstelle sollte über eine kantonale Bewilligung verfügen. Mitglieder der KAVS garantieren ausserdem gewisse Mindeststandards bei der Vermittlung einer Adoption.
- Die Vermittlungsstelle muss Kultur, Sitten und das Rechtssystem des Herkunftslandes genau kennen und ihre Zusammenarbeit mit Institutionen im Herkunftsland offenlegen.
- Der Adoptionsvermittler sollte zu Auskünften über den Umfang seiner Tätigkeiten, seinen Wirkungsbereich, die Ausbildung und beruflichen Qualifikationen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über allfällige Qualitätskontrollen bereit sein.
- Referenzen von anderen Adoptiveltern sollten bei der Stelle erhältlich sein.
- Leistungen und Kosten der Vermittlungstätigkeit müssen in einem Adoptionsvertrag klar ausgewiesen sein.
- Die Vermittlungsstelle muss über Risiken und Wartezeiten bei einer Adoption offen informieren. Versprechungen für eine schnelle Adoption sollten hellhörig machen.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2000 - Alle Rechte vorbehalten

