Alimente
«Wie bringe ich meinen Exmann zum Zahlen?»
Frage: Mein Exmann muss gemäss Scheidungsurteil für unsere zwei Kinder und mich Alimente bezahlen. Seit drei Monaten hat er nichts mehr überwiesen, obwohl er ein gutes Einkommen hat. Was kann ich tun?
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- Fragen Sie Ihren Exmann nach dem Grund der Zahlungssäumnis. Vielleicht hat die Bank auch bloss einen Fehler bei der Überweisung gemacht. Hat der Exmann aber wissentlich nicht bezahlt, können Sie die bereits fälligen Alimente eintreiben. Eine amtliche Inkassostelle kann Ihnen bei der Betreibung helfen. In den meisten Kantonen ist das die Vormundschaftsbehörde oder das Jugendsekretariat. Bei Kinderalimenten ist diese Dienstleistung unentgeltlich, bei Frauenalimenten verlangen die meisten Kantone eine Gebühr.
- Befürchten Sie, dass er weiterhin nicht bezahlen wird, können Sie bei Ihrer Wohngemeinde die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge beantragen. Kinderalimente werden in allen Kantonen bevorschusst, wobei Dauer und Höhe limitiert sind. Frauenalimente werden hingegen nur in sehr wenigen Kantonen bevorschusst. Ob dies überhaupt geschieht, hängt in der Regel von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab. Achtung: Alimente, die bereits vor der Gesuchstellung fällig geworden sind, werden nicht bevorschusst.
- Zahlt Ihr Exmann auch in Zukunft nicht, nur teilweise oder schleppend, können Sie zudem für künftige Zahlungen beim Richter beantragen, den Arbeitgeber des Exmanns anzuweisen, Ihre Alimente ganz oder teilweise vom Lohn abzuziehen und Ihnen direkt auszuzahlen. Auch andere Stellen wie Sozialversicherungen, bei denen der Säumige ein Guthaben besitzt, können so zur Direktzahlung verpflichtet werden.
- Vernachlässigt er beharrlich seine Zahlungspflicht oder ist sogar anzunehmen, dass er sein Vermögen beiseite schafft, können Sie eine Sicherheitsleistung für zukünftige Unterhaltsbeiträge verlangen. Das Gericht kann beispielsweise Bankguthaben im Gesamtbetrag der noch geschuldeten Alimente sperren lassen und monatliche Überweisungen an Sie anordnen.
Merkblatt
HelpOnline bietet Ihnen ein Merkblatt zu Inkassoproblemen bei Alimenten:
Merkblatt (PDF, 52 kb)
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 22. Nov 2006 - Alle Rechte vorbehalten



