Arztauskünfte
Sichere Infos für beide
Frage: Meine Exfrau hat das Sorgerecht für unsere Tochter Mona. Jetzt muss Mona oft zur Ärztin. Meine Exfrau will mir nicht sagen, was ihr fehlt. Darf ich die Ärztin fragen?
Genauso wie Ihre Exfrau dürfen auch Sie bei der Ärztin Auskünfte über den Gesundheitszustand Ihrer Tochter einholen. Denn laut Gesetz sollen auch Mütter und Väter, die nicht über das elterliche Sorgerecht verfügen, die Möglichkeit haben, am Wohlergehen des Kindes Anteil zu nehmen.
Das Gesetz bestimmt weiter, dass auch Eltern, denen die elterliche Sorge nicht zusteht, bei Personen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, Auskünfte über die Gesundheit und die Entwicklung des Kindes einholen können. Dies gilt im Speziellen für Auskünfte bei Lehrkräften sowie Ärztinnen und Ärzten.
Trotzdem soll das Recht auf Auskunft nicht schikanös angewandt und als Machtmittel gegen die Mutter missbraucht werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie oft bei der Ärztin anrufen und damit die Mutter kontrollieren würden.
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© Beobachter Ausgabe 1 vom 08. Jan 2004 - Alle Rechte vorbehalten







