Babysitter

Worauf müssen wir achten?

Text:
  • Alexandra Gavriilidis
Bild:
  • Thinkstock Kollektion

Frage: Mein Mann und ich möchten abends ab und zu miteinander ausgehen. Deshalb möchten wir für unsere kleine Tochter gelegentlich eine junge Babysitterin anstellen. Was müssen wir tun, damit alles legal ist, wenn sie ihren neuen Job antritt?

Die Babysitterin als Beauftragte verpflichtet sich, das Kind sorgfältig zu betreuen und die damit zusammenhängenden Arbeiten gewissenhaft zu erledigen. Sie muss das Kind sinnvoll beschäftigen, es zu Bett bringen und seinen Schlaf überwachen. Die Babysitterin gibt dem Kind gemäss den Vorgaben der Eltern zu essen und zu trinken. Bei allem hat sie sich an die Weisungen der Eltern zu halten und die Abmachungen für den Notfall einzuhalten.

Der Stundenlohn für Jugendliche beginnt bei rund zehn Franken, ist jedoch Verhandlungssache und hängt auch von der Zahl der zu hütenden Kinder und den Aufgaben ab. Auskunft über die üblichen Tarife in Ihrer Region erteilt Ihnen Ihr Rotkreuz-Kantonalverband (www.redcross.ch). Wer Kinder hütet, sollte mindestens 13 Jahre alt sein. Dann kommen Sie mit dem Arbeitsgesetz nicht in Konflikt.

Als Eltern müssen Sie gewährleisten, dass Sie im Notfall erreichbar sind, und eine Notiz hinterlegen, an welche anderen Stellen sich die Babysitterin in Ausnahmesituationen wenden kann (Nachbarn, Kinderarzt, Notarzt et cetera).

Eine Unfallversicherung muss sein

Ausserdem sind Sie verpflichtet, eine Versicherung abzuschliessen, die alle Unfälle abdeckt, die der Babysitterin während ihrer Tätigkeit zustossen könnten. Die meisten Versicherungen bieten Verträge für das gesamte Hauspersonal an: In der Regel gehören neben Putzfrauen auch Babysitter dazu.

Zum anderen sollten Sie abklären, ob die Kinderhüterin haftpflichtversichert ist – entweder über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern oder über Ihre eigene. Das hängt davon ab, ob bei Ihrer Versicherung unter «privates Dienstpersonal» Babysitter inbegriffen sind.

Klären Sie unbedingt den Versicherungsschutz ab und lassen Sie sich den Schutz für die Babysitterin als besondere Bedingung zum Versicherungsvertrag schriftlich bestätigen.

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