Das neue Urteil

In vitro: Kassen zahlen nicht

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
13/05

Das Eidgenössische Versicherungsgericht musste sich erneut mit der Frage auseinander setzen, ob die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) von den Krankenkassen als so genannte Pflichtleistung zu übernehmen sind.

Die Krankenkasse Intras verlangte die Rückerstattung der Kosten für Medikamente im Betrag von 2262 Franken, weil diese im Zusammenhang mit einer geplanten IVF verordnet worden waren. Die betroffene Patientin machte geltend, durch die Verweigerung der Kostenübernahme würden ihre verfassungsmässigen Rechte verletzt. Das Gericht bestätigte zwar, dass der Kinderwunsch ein von der Verfassung geschütztes Rechtsgut sei. Daraus lasse sich jedoch nicht direkt ein Anspruch auf Leistungen des Staates, speziell der Krankenversicherung, ableiten.

Auch aus dem Umstand, dass die In-vitro-Fertilisation gemäss Fortpflanzungsgesetz eine zulässige Methode ist, lasse sich nicht folgern, dass die Kosten für ein solches Verfahren von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen wären.

Es bleibt also dabei, dass die Kosten einer IVF nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Eidgenössisches Versicherungsgericht, Urteil vom 3. März 2005 (K 107/03)

 

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© Beobachter Ausgabe 13 vom 23. Jun 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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