«Kantonspolizei Zürich, Geschäfts-Nr. 59246661, betreffend: sexuelle Handlung mit Kind, Verdacht missbräuchlicher Handlungen an Kleinkind.»

Polizeiprotokoll

Es fühlt sich an wie ein Schlag in den Magen, als Rolf Saner* zum ersten Mal schwarz auf weiss sieht, was ihm vorgeworfen wird. Die schlimmstmögliche Anschuldigung gegen einen Vater, nüchtern registriert auf dem Protokoll seiner polizeilichen Befragung.

«Sexuelle Handlung mit Kind»: Gemeint ist sein eigenes, Max*, damals fünf. Max ist ein Bub mit Ecken und Kanten, einer, der auffällt, mitunter verstört. Die Kindergärtnerin hat irritierende Äusserungen von Max registriert, die auf seinen Vater zielen: «Er ist ganz fescht gruslig», «er ist ein grosser Mann und macht auch anderen weh», «es wäre schöner, wenn er nicht mehr da wäre». Solche Sätze aus der Gedankenwelt eines Fünfjährigen reichen aus, um eine ganz normale Familie in Teufels Küche zu bringen.

Rolf Saner, 42, glatzköpfig, Brille, ein Bär von einem Mann, gibt in der Einvernahme bei der Polizei Auskunft über die Beziehung zu seinem Sohn und zu seiner Frau Sabine*. Er schildert die Gepflogenheiten im Familienleben, beantwortet Fragen zur Erziehung. Und weist jeglichen Missbrauchsvorwurf zurück. Sabine Saner, die Mutter, will ihr Protokoll ergänzt haben: «Hätte ich den Verdacht gehegt, Max könnte sexuelle Gewalt erleben, wäre ich die Erste gewesen, die etwas in Gang gesetzt hätte.»

Die getrennte Befragung der Eltern datiert vom letzten Juni. In Gang gesetzt hatten den Fall mit der Geschäftsnummer 59246661 indes andere, Monate zuvor. Am 31. Januar 2014 platzierte die involvierte Schulpflege eine dringliche Gefährdungsmeldung bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Horgen ZH: «Die Situation von Max zu Hause ist als besorgniserregend einzustufen.» Man bitte darum, sofort die nötigen Massnahmen einzuleiten.

Eine Familie wird eingekreist

Die Familie, die im Visier steht, ahnt nichts von alldem. Nichts von der Sitzung im Schulhaus der Zürichseegemeinde, einen Katzensprung von der Mietwohnung der Saners entfernt, wo sich Lehrpersonen und Schulleitung unter «höchster Geheimhaltung» über das Verhalten des Jungen austauschen. Ebenso wenig von der Strafanzeige der Kesb gegen den Vater. Von den Ferndiagnosen und Gesprächsnotizen, die auf Fachstellen und in Büros verfasst werden. Mitte Mai erzählt Max nach dem Kindergarten, eine Frau habe ihm seltsame Fragen gestellt. Erst durch diesen Zufall wird Sabine Saner überhaupt darauf aufmerksam, dass die Instanzen ihre kleine Familie eingekreist haben.

Aus dem Nichts bestimmt von da an der böse Verdacht den Alltag. Schock, Verunsicherung, Ohnmacht. Heute sagt die 41-Jährige: «Wir fühlten uns komplett überfahren, ausgeliefert. Wir blieben im Ungewissen, während sich die anderen längst ihr Urteil über uns bildeten.»

«Immer freitags bringt der Vater M. zum Kindergarten. Sie laufen nebeneinander, meist in grösserer Distanz. M. schaut ihn nicht an, will nicht mit ihm reden. […] Der Vater interessiert sich auffällig für andere Kinder.»

Beobachtungsprotokoll der Kindergärtnerin

«Es entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Schule, die Kinder in ihrer Entwicklung zu beobachten und bei Auffälligkeiten zu handeln», schreibt Michael Müller, Leiter der Primarschule, in seiner ansonsten vagen Stellungnahme an den Beobachter: «Es darf nicht weggeschaut werden.»

Max’ Kindergärtnerin hat sich beflissen daran gehalten – neun Seiten umfassen ihre «Beobachtungseinträge M. S.» seit August 2013, als der Bub in ihre Klasse kam, eng bedruckt, teils handschriftlich ergänzt. Mit der Zeit zielt ihre Observierung zusehends auf den Vater. Einige der Notizen wirken unbeholfen und flapsig («er spricht laut», «hat immer ein weisses Hemd an», «werde nicht ‹warm› mit ihm»), andere haben angesichts der weiteren Entwicklung einen perfiden Unterton («er spricht nicht über die Beziehung zu seinem Kind und was er gerne mit ihm macht»). Das Beobachtungsprotokoll dient hinterher dazu, die Gefährdungsmeldung zu untermauern.

Nur vom Schlimmsten ausgegangen

Der Vater, Rolf Saner, spricht im Rückblick von einem «einseitigen Negativdokument», aus dem ihm ein Strick gedreht worden sei. «Die Kindergärtnerin hat sich auf mich eingeschossen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte: Man ist immer nur vom Schlimmsten ausgegangen.»

In dieses Schema gepresst, bekommen auch Max’ Aussagen, die der Kindergärtnerin aufgefallen sind, eine bestimmte Schlagseite. «Ich habe ein Geheimnis.» – «Mein Vater hört nicht auf, wenn ich ‹Stopp!› sage.» – «Ich will, dass er auf den Schrottplatz kommt, verrostet und verbrennt.» Bei anderen Fünfjährigen wären solche Äusserungen womöglich als harmlose Fantastereien durchgegangen. Bei Max und seinem Vater wird daraus der Fall 59246661.

Rolf Saner ist sich bewusst, wie er auf andere wirkt, die ihn nicht gut kennen: fordernd, hartnäckig, vielleicht auch einschüchternd. Ist das der Grund, dass zwischen den Eltern und der besorgten Lehrperson das nicht mehr stattfindet, was die Eskalation hätte verhindern können? Nämlich eine sachliche Besprechung über ein schwieriges Kind?

Die Saners merken, dass Max Mühe hat, sich in den Chindsgi-Betrieb einzufügen. Deshalb bietet die Mutter der 29-jährigen Kindergärtnerin an, einmal pro Woche vorbeizukommen. Eine Reaktion auf dieses Gesprächsangebot hat sie nie erhalten. Sabine Saner ist selber Primarlehrerin und mit den Abläufen in solchen Fällen vertraut. Den Eltern aus dem Weg zu gehen, das weiss sie aus ihrer Erfahrung, führe nie zu einer guten Lösung.

Dass die Kindergärtnerin, die die Schule unterdessen verlassen hat, wachsam war und auf das Verhalten von Max reagierte, werfen ihr die Saners nicht vor; im Gegenteil. Doch sie sei mit ihren Feststellungen unpassend umgegangen, habe sich auf den Extremfall versteift, statt ans Naheliegende zu denken. «Weshalb ist nie jemand auf die Idee gekommen, dass Max in dieser Phase schlicht überfordert war?», fragt die Mutter. Der Bub ist für sein Alter ungewöhnlich gross und kräftig, trägt Schuhnummer 35, drückt sich mündlich gewandt aus. Wegen seiner Physis werde Max überschätzt, sagt Sabine Saner, «dabei ist er emotional noch ein kleines Kind».

Die Schule fragt fünf externe Berater

Wenn sexuelle Übergriffe an Kindern im Raum stehen, schalten alle Alarmsignale auf Rot; Gelassenheit und gesunder Menschenverstand haben da einen schweren Stand. Statt einmal offen mit den Eltern zu reden, zieht die Schule Anfang 2014 im Hintergrund fünf externe Beratungsstellen bei – bloss nichts falsch machen! Diese Einstellung führt fast unausweichlich zur formellen Gefährdungsmeldung.

Damit wird eine Untersuchungsmaschinerie gestartet, die nicht mehr zu stoppen ist.

«Es entsteht der Eindruck, dass es im Verfahren weniger um Max und sein Wohl geht, sondern vielmehr […] darum, die nun einmal eingeleitete Abklärung ‹auf Teufel komm raus› durchzuführen.»

Schreiben des Rechtsanwalts der Eltern an die KESB

Im Spätsommer hält sich die Misere schon ein halbes Jahr. Der Anwalt, den die Saners inzwischen eingeschaltet haben, sucht einen Ausweg: Er beantragt bei der Kesb Horgen die Einstellung des zivilrechtlichen Kinderschutzverfahrens. Aus gutem Grund, denn die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Rolf Saner haben sich in Luft aufgelöst. Mehr noch: Eine eigentliche Strafuntersuchung wurde von der Staatsanwaltschaft gar nicht erst eingeleitet – «man-gels Anfangsverdacht». Eindeutiger kann eine Entlastung nicht sein.

Quelle: Kornel Stadler

«Glaubst du mir?» Dass seine Frau diese Vertrauensfrage bejaht, immer wieder und ohne Vorbehalt, ist Rolf Saner noch wichtiger als die Rehabilitierung auf der juristischen Ebene. Die Familie leidet unter dem Klima des Misstrauens, dem sie sich ausgesetzt fühlt. Sie lebt ein Leben unter Vorbehalt: Was kommt als Nächstes? Bleibt am Schluss doch etwas hängen? Was wird aus Max? Wie verändert das die Beziehungen untereinander? «Die Unsicherheit macht dich selber unsicher», sagt Sabine Saner, «sie schwächt einen: als Eltern, als Erzieher, als Partner.»

Max’ Aussagen sind erklärbar

Von der Kesb ist indes keine Abkürzung der Prozedur zu erwarten: Sie weist das Einstellungsgesuch des Rechtsanwalts ab, ohne auch nur mit einem Wort auf dessen Argumentation einzugehen. Wieso lässt die Behörde die Sache nicht auf sich beruhen, wenn die vorgelagerten polizeilichen Abklärungen sexuellen Missbrauch durch den Vater ausschliessen?

Christina Müller, Präsidentin der Kesb Horgen, nimmt aufgrund des Persönlichkeitsschutzes des Kindes inhaltlich zum Fall nicht Stellung. Grundsätzlich schreibt die Juristin dem Beobachter: «Besteht die Kindswohlgefährdung auch noch nach Klärung des Missbrauchsverdachts, sind weitere mögliche Ursachen sorgfältig abzuklären.»

Sorgfalt braucht Zeit. Im Fall Saner dauert es geschlagene neun Monate, ehe Max’ Ergotherapeutin – eine der wichtigsten Bezugspersonen und als Fachperson vertraut mit seiner Handlungsweise – erstmals kontaktiert wird. «Und das nach einer ‹besonders dringlichen› Gefährdungsmeldung», wie Rolf Saner mit beissendem Unterton kritisiert. Überhaupt: «Bei der Kesb hat man sich nie dafür interessiert, welche Entwicklung Max seit der Gefährdungsmeldung gemacht hat – als ob seit dem Januar alles stillgestanden wäre. Er, um den es ja ging, spielte im ganzen Verfahren nur noch eine Nebenrolle.»

Die Ergotherapie hatte die Familie in Absprache mit der Schule und dem Kinderarzt veranlasst. Max absolviert sie seit Frühling 2014, mit guten Fortschritten.

«Die Äusserungen passen gut ins Verhaltensschema von Max […] bzw. sind geradezu typisch. Anzeichen für einen Missbrauch sind nicht gegeben.»

Bericht der Ergotherapeutin

Die Ergotherapeutin, die mit Max arbeitet, stellt Merkmale einer Dyspraxie fest, einer motorischen Entwicklungsstörung. Kinder mit diesem Defizit wissen, was sie tun sollten – Schuhe binden, Figuren zeichnen –, aber sie können diese Handlungen wegen ihrer Ungeschicklichkeit nicht umsetzen. So erleben sie ständig kleine Frustrationen, ihr Selbstwertgefühl gerät rasch aus dem Lot. Max sei einer, der diesen Frust nach aussen zeige, so die Therapeutin, vor allem verbal. Und er versuche, seine Schamgefühle mit Grössenfantasien auszugleichen: «Dann ist er der Starke, der sagt, was er mit den Leuten tut, die ihn herausfordern und etwas für ihn Unmögliches verlangen.» Mit seinem Vater etwa, von dem er wünschte, es gäbe ihn nicht.

Sind also die Aussagen des Fünfjährigen, die alles auslösten, das, was man «normal» nennt? «Auf jeden Fall. Sie sind eine verständliche psychologische Reaktion auf sein eigenes Unvermögen.»

«Leider kann die Involvierung der Kesb nicht von allen Familien, so bedauerlicherweise auch nicht von Ihnen, als Unterstützung angenommen werden.»

Schreiben der KESB an die Familie Saner

In einem der Schreiben, die zwischen den Saners und der Kindesschutzbehörde hin und her gehen, deutet deren Präsidentin eine Haltung an, die Rolf Saner bis heute zur Weissglut treibt. «Selbstgefällig, technokratisch, distanziert, unfähig zur Kommunikation» – so hat er das Auftreten der Kesb empfunden.

Neutral ist er in dieser Wertung nicht, das weiss er. Zu stark hat sich der 42-jährige Akademiker in einen Kleinkrieg verstrickt, hat in Dutzenden Briefen und Mails Fragen gestellt und Informationen verlangt, hat sich eingemischt, war unbequem.

Seiner Frau Sabine, der ruhige Part der beiden, ist vor allem eine Szene in Erinnerung geblieben. Bei einer Anhörung habe sich die fallführende Kesb-Mitarbeiterin gewundert, weshalb sie eigentlich so aufgewühlt sei. «Das fragt sie mich, als Mutter! Und nachdem unser Familienleben schon seit Monaten kopfsteht.» Das Amt ziehe einfach seine Prozedur durch, so ihr Eindruck; wie es den betroffenen Leuten dabei gehe, interessiere es nicht.

Ein Horrorjahr für die Familie

Kesb-Präsidentin Christina Müller hält fest, dass das Verfahren korrekt abgelaufen sei, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften; das anerkennt auch der Rechtsanwalt der Familie Saner. Zwischen der Gefährdungsmeldung im Januar 2014 und dem Schlussgespräch im Dezember vergingen – Straf- und Zivilverfahren zusammengenommen – elf Monate. Ob das eine dem konkreten Anlass angemessene Verfahrensdauer ist, mag Müller nicht kommentieren. In ihrer Stellungnahme zur allgemeinen Praxis verweist sie darauf, dass die Dauer eines Verfahrens von verschiedenen Faktoren abhänge, etwa der Verfügbarkeit und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten oder dem allenfalls nötigen Beizug von Experten. Je nach der vorliegenden «Anlassproblematik» ergebe sich «die Abklärungstiefe des Einzelfalls».

In der Sache Saner ist festzuhalten: Es wurde «tief» abgeklärt. Und ergeben hat sich daraus: nichts, was zu beanstanden wäre. Das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJZ), das im Auftrag der Kesb unter anderem mittels Hausbesuchen untersuchte, ob die Eltern Saner «fähig und willens sind, das Kindswohl zu gewährleisten», stellt in seinem Schlussbericht fest, dass Max daheim weder psychischer, physischer noch sexueller Gewalt ausgesetzt ist. Daraus ergibt sich, dass keinerlei Gefährdung des Kindswohls vorliegt.

Fazit, fast ein Jahr nachdem die Polizei den Fall 59246661 mit der schlimmstmöglichen Anschuldigung gegen einen Vater eröffnet hat: Es kommt zu keiner behördlich angeordneten Massnahme.

«Mehrere Monate stand unsere Familie unter massivster Belastung. […] Die künftige Zusammenarbeit mit der Schule ist erschwert. […] Durch die Dauer der Verfahren wurde wertvolle Zeit versäumt, um unseren Sohn in seiner Entwicklung angemessen zu fördern.»

Schreiben von Rolf Saner an die KESB

Was bleibt zurück? Als die Akte formell geschlossen ist, fasst der Familienvater seine Sicht der Dinge in langen Briefen an die Schule und die Kesb zusammen. Die Erwiderungen fallen freundlich, aber ausweichend aus; man betont die Regularien und meidet Beurteilungen. Herauszulesen ist: Man würde die Sache gern als erledigt abhaken.

So weit ist Rolf Saner bis heute noch nicht. Denn auch wenn er vom bösen Verdacht befreit wurde: Dass gegen ihn in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Kindern ermittelt wurde, bleibt so in der Polizeidatenbank Polis eingetragen. «Ein Stigma», sagt er. Auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft verlangt er dazu von der Schule eine Stellungnahme, um den Sachverhalt zu präzisieren – vergeblich. Die Schule argumentiert, der Kontext zur sexuellen Gewalt sei nicht von ihr ausgegangen.

Rolf Saners Bilanz in zwei Sätzen: «Ein Horrorjahr für gar nichts. So etwas hat das Potenzial, die Beziehungen in einer Familie zu zerstören.»