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Entführungsgefahr

Wie die Kinder schützen?

Text:
  • Tinka Lazarevic
Ausgabe:
26/05

Frage: Ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere zwei Töchter erhalten, die sieben und neun Jahre alt sind. Nun habe ich Angst, dass meine Exfrau unsere Kinder in ihr Heimatland Schweden entführen will. Wie kann ich sie schützen?

Nehmen Sie mit der Vormundschaftsbehörde Kontakt auf. Diese wird Sie beraten, wie Sie sich verhalten sollen. Wenn ernsthafte Hinweise auf eine Entführungsgefahr vorliegen, kann die Vormundschaftsbehörde eine Reihe von Präventivmassnahmen anordnen. Sie kann zum Beispiel das Besuchsrecht der Kindsmutter einschränken oder nur noch in Begleitung einer Aufsichtsperson vorsehen. Sind die Kinder im Pass Ihrer Exfrau eingetragen, kann angeordnet werden, dass der Pass hinterlegt wird. Es ist auch möglich, den Kindereintrag aus dem Pass der Mutter zu löschen.

 

Bei akuter Gefahr wenden Sie sich direkt an die Polizei. Informieren Sie Lehrer und andere Betreuungspersonen über die mögliche Gefahr. Weisen Sie diese an, dass die Kinder nur von Ihnen oder genau bezeichneten Drittpersonen abgeholt werden dürfen.

 

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© Beobachter Ausgabe 26 vom 22. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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