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Kindsmisshandlung

Anonyme Anzeige?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
13/08

Frage: Ich habe den Verdacht, dass das Kind unserer Nachbarn geschlagen wird. Kann ich das anonym bei der Vormundschaftsbehörde melden? Ich befürchte, dass ich sonst angefeindet würde.

Die Behörde muss auf jeden Fall abklären, ob ein Eingreifen nötig ist, wenn ihr eine mögliche Kindsgefährdung gemeldet wird - egal, ob die Meldung schriftlich oder mündlich erfolgte, anonym oder unter Namensnennung.

 

Anonyme Meldungen haben den Nachteil, dass die Glaubwürdigkeit schwieriger zu überprüfen ist. Besser sind telefonische Meldungen, eventuell ohne Namensnennung. Man kann die Behörde aber auch bitten, den Namen den Angeschuldigten gegenüber zu verschweigen. Gerade wenn Repressalien zu befürchten sind, wird sie sich daran halten.

 

Allerdings: Der Inhalt der Meldung muss den Angeschuldigten bekanntgegeben werden - auch ohne Namensnennung. Und daraus können häufig Rückschlüsse auf Meldende gezogen werden.


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© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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