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Vaterschaft

Den Test heimlich machen?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
7/07

Frage: Meine Frau und ich sind geschieden. Sie hat das alleinige Sorgerecht, aber ich zweifle, ob ich tatsächlich der Vater unserer knapp einjährigen Tochter bin. Doch meine Exfrau will nicht, dass ich einen Vaterschaftstest machen lasse. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich es trotzdem tue?

Seit 1. April 2007 sind heimliche Vaterschaftstests strafbar: Es droht Gefängnis oder Busse. Bestraft wird dabei nicht nur die Person, die einen heimlichen Test bestellt, sondern auch das Labor, das ihn durchführt.

Will ein Mann ohne Sorgerecht seine Vaterschaft privat - ausserhalb eines Vaterschaftsprozesses - abklären lassen, braucht er die schriftliche Zustimmung des Kindes. Ist dieses urteilsfähig (ab etwa 14 Jahren), kann es seine Einwilligung selber abgeben. Ansonsten muss die sorgeberechtigte Mutter die Zustimmung erteilen. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide mit einem Vaterschaftstest einverstanden sein. Kompliziert wird es, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter eines noch nicht urteilsfähigen Kindes einen Test durchführen lassen will.

Wegen Interessenkollision kann sie ihr Kind nicht gültig vertreten. In der Praxis müsste in solchen Fällen ein Beistand der Vormundschaftsbehörde die Zustimmung erteilen.


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© Beobachter Ausgabe 7 vom 28. Mär 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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