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Frage und Antwort

«Kann ich meine Stiefkinder adoptieren?»

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
12/07

Frage: Ich möchte meine 13 und 18 Jahre alten Stieftöchter adoptieren. Meine Frau, die Kinder und ihr leiblicher Vater sind einverstanden. Was ist zu beachten, und wie sollen wir vorgehen?

Neben der Zustimmung der Stieftöchter muss zwischen Ihnen und den Kindern ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren bestehen. Ausserdem müssen Sie seit mindestens fünf Jahren mit deren Mutter verheiratet sein.

 

Weil Ihre ältere Stieftochter bereits volljährig ist, sind die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Adoption unmündiger und mündiger Personen zu beachten: Bezüglich Ihres jüngeren Stiefkindes müssen Sie das Einverständnis des offiziellen Vaters und der Mutter haben sowie mit dem Kind seit einem Jahr im gleichen Haushalt zusammenleben. Damit Sie auch Ihre 18-jährige Stieftochter adoptieren können, dürfen Sie zusätzlich keine eigenen Kinder haben und müssen während mindestens fünf Jahren mit ihr im gleichen Haushalt gelebt haben.

 

Stellen Sie also mit der Adoptionsbehörde sicher, dass die jüngere Stieftochter nicht vor der älteren adoptiert wird. Dann nämlich wären Sie nicht mehr kinderlos, und die Adoption der erwachsenen Stieftochter wäre nicht mehr möglich. Die Adresse der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnsitzkanton sowie Gesuchsformulare finden Sie unter www.ch.ch/....

 

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© Beobachter Ausgabe 12 vom 06. Jun 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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