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Frage und Antwort

«Welche Rechte habe ich als lediger Vater?»

Text:
  • Tinka Lazarevic
Ausgabe:
22/08

Frage: Meine Freundin ist im fünften Monat schwanger. Wir leben zusammen, möchten aber nicht heiraten. Was muss ich tun, damit ich als Vater in Bezug auf das Kind die gleichen Rechte habe wie die Mutter?

Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind anerkennen, damit ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Kind entsteht. Die Anerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen, sogar vor der Geburt. Um auch das Sorgerecht zu erhalten, müssen Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin einen Antrag bei der Vormundschaftsbehörde stellen. Ansonsten bekommt nur die unverheiratete Mutter das Sorgerecht.

Bei unverheirateten Eltern wird in der Regel auch ein Unterhaltsvertrag für das Kind abgeschlossen, da der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Dieser Vertrag ist erst gültig, wenn die Vormundschaftsbehörde ihn genehmigt hat.

Im Vertrag wird der Betrag festgelegt, den Vater und Mutter nach einer allfälligen Trennung zu übernehmen haben. Solange die Eltern zusammenleben, wird man sich aber kaum auf den Vertrag stützen und die laufenden Kosten für die Familie aus der gemeinsamen Haushaltskasse bezahlen.

Beim Nachnamen des Kindes können Sie nicht mitbestimmen: Es erhält automatisch den Nachnamen der Mutter, ebenso deren Bürgerort.

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© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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