Unterhalt
Weniger Alimente wegen Familienzuwachs?
Frage: Mein Exmann zahlt Alimente für unseren neunjährigen Sohn. Seine neue Frau erwartet nun ein Kind von ihm. Er behauptet, eine Herabsetzung der Alimente wegen Familienzuwachs verlangen zu können. Stimmt das?
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Grundsätzlich sind die Kinderalimente, die in der Konvention oder im Scheidungsurteil festgelegt wurden, geschuldet. Ihr Exmann darf sie also nicht eigenmächtig kürzen. Sind Sie mit einer Kürzung nicht einverstanden, müsste Ihr Exmann beim zuständigen Richter auf Abänderung des Scheidungsurteils klagen.
Eine Klage vor Gericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Alimentenpflichtigen oder -berechtigten seit der Alimentenfestsetzung erheblich, dauerhaft, unvorhergesehen und unverschuldet verschlechtert oder verbessert haben. Gemäss Praxis ist eine Veränderung in den finanziellen Verhältnissen erheblich, wenn sie mindestens 20 Prozent beträgt. Das Bundesgericht hat den Umstand, dass der Alimentenpflichtige ein weiteres Kind zu unterhalten hat, grundsätzlich als eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse anerkannt.
Wenn sich die Eltern aussergerichtlich einigen können, sollte die vereinbarte Änderung trotzdem der Vormundschaftsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten








