Nachbarn
Zahlen für Nachbars Fische?
Frage: Unsere Söhne, 9 und 12, haben die Fische des Nachbarn aus seinem Teich gefischt. Die sind alle verendet. Nun verlangt der Nachbar, dass wir ihm die Fische bezahlen. Müssen wir das?
Nein, streng rechtlich nicht. Sobald Kinder urteilsfähig sind, haften sie selber für Schäden, die sie anderen zufügen. Nur wenn sie noch nicht fähig sind, eine Situation zu beurteilen, haften die Eltern – falls sie die Kinder ungenügend beaufsichtigt haben.
Die Urteilsfähigkeit muss immer im konkreten Fall abgeklärt werden. Mit 9 und 12 waren Ihre Söhne voraussichtlich urteilsfähig. Sie wussten, dass die Fische sterben, wenn sie sie aus dem Wasser nehmen, und dass sie das deshalb nicht tun dürfen. Also sind sie selber schadenersatzpflichtig – wenn auch wegen ihres Alters und somit geringeren Verschuldens in reduziertem Umfang.
Ihre Kinder werden aber kaum genug Geld haben, um dem Nachbarn Schadenersatz zu leisten. Um Streit zu vermeiden, rate ich Ihnen, sich mit dem Nachbarn zu einigen und anstelle der Kinder zu zahlen. Sie können ihnen dann ja eine Weile das Taschengeld kürzen oder den Betrag mit Haus- oder Gartenämtli abarbeiten lassen.
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© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten


