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Nachwuchs

Im Namen der Mutter

Text:
  • Sabine Windlin
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
10/07

Heute tragen praktisch alle Kinder den Nachnamen ihres Vaters. Ein neues Gesetz will diese diskriminierende Regelung jetzt aufheben und den Stichentscheid künftig der Mutter zugestehen. Eine umstrittene Idee.

Nachwuchs: Im Namen der Mutter

Was klingt wie ein Relikt aus alten Zeiten, hat nach wie vor Bestand. «Der Name des Ehemannes ist der Familienname der Ehegatten», heisst es im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Was dies real bedeutet, ist bekannt: Praktisch alle Kinder sind nach ihrem Vater benannt. Es sei denn, die Mütter sind unverheiratet oder der Vater verzichtet explizit auf die Vererbung seines Nachnamens.

 

Die diskriminierende Regelung soll nun aufgehoben, ein neuer Gesetzesentwurf vorbereitet und am 31. Mai von der nationalrätlichen Rechtskommission beraten werden. Er sei «mütterfreundlicher», wie Frauen loben, beziehungsweise «väterfeindlicher», wie Männer monieren. Statt dass wie heute der Männername automatisch zum Familiennamen wird, sollen Eheleute künftig gemeinsam festlegen, wie ihre Kinder heissen. Bei Uneinigkeit, so die neue Idee, soll das Kind den Namen der Mutter erhalten. Als Begründung für diesen Paradigmenwechsel werden drei Punkte angeführt: Erstens der Grundsatz des römischen Rechts «Mater semper certa est», wonach die Mutterschaft immer sicher ist, die Vaterschaft jedoch nicht. Zweitens der grössere physische Anteil (Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit) der Mutter an der Kindswerdung. Drittens die Tatsache, dass Kinderbetreuung noch immer zur Hauptsache Frauensache ist.

Für Markus Theunert von der Männerorganisation Männer.ch steht dieses Ansinnen völlig quer in der Landschaft. Eine solche Regelung, kritisiert er, setze ein kontraproduktives Signal und verkehre die heute geltende, zugegebenermassen unfaire Regelung einfach ins Gegenteil. Am meisten Mühe hat er mit der Begründung: «Mit der Betonung der stärkeren mütterlichen Bindung werden alte Rollenbilder zementiert, die man doch modernisieren wollte.» Aus Sicht der gleichstellungsorientierten Männer muss die Revision des Namenrechts ein echt egalitäres Familienverständnis zum Ausdruck bringen.

Schritt ins Matriarchat?

Ähnlich argumentiert der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick. Auch er räumt ein, dass die geltende Regelung Frauen benachteilige, doch möchte er nicht «alte Fehler durch neue ersetzen. Ich halte es nicht für gerechtfertigt, der Mutter in dieser Frage künftig den Vorrang zu geben. Das hat nichts mit Partnerschaft zu tun - im Gegenteil», sagt er. «Das wäre ein Schritt ins Matriarchat.» Für Frick gibt es noch einige Alternativen, die es wert sind, diskutiert zu werden: Die Kinder erhalten den Namen beider Eltern und entscheiden mit 18 Jahren selber, welchen sie behalten möchten. Oder aber: Söhne erhalten den Namen des Vaters, Töchter den Namen der Mutter.

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Mit diesem Automatismus würde die Entscheidung elegant an eine neutrale Instanz - die Natur - delegiert, was auch Oliver Hunziker vom Verein verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter gar nicht so abwegig findet. Für ihn liegt die Krux in der nationalrätlichen Formulierung «Bei Uneinigkeit entscheidet die Mutter», die auf eine faktische Vetostellung der Frau hinauslaufe. Warum, kritisiert Hunziker, sieht man überhaupt den Fall einer Uneinigkeit vor? «Auf den Vornamen müssen sich Eltern einigen. Dann wird das auch beim Nachnamen möglich sein.»

Die Rechtsprofessorin Suzette Sandoz, die 1994 als Nationalrätin noch selber einen Vorstoss zur Gleichstellung im Namenrecht einreichte, findet, dass der Name grundsätzlich nicht mit der physischen oder emotionalen Bindung in Verbindung gebracht werden sollte. «Der Name weist auf die Abstammung hin, und diese stützt sich auf Mutter und Vater.» Gerade weil die Frau das Kind austrage, sollte ihrer Meinung nach der Mann den Namen vererben.

«Eben nicht», kontert der durch und durch bürgerliche SVP-Nationalrat Luzi Stamm, der den neuen Kommissionsvorschlag befürwortet, und zwar einfach, «weil er bei den realen Gegebenheiten ansetzt». Als langjähriger Bezirksgerichtspräsident habe er so viele Scheidungs- und Sorgerechtsfälle bearbeitet, die ihn zur Überzeugung brachten: «Kinder wohnen nun mal meistens mit der Mutter und werden zur Hauptsache von ihr betreut und erzogen. Dann sollten sie auch ihren Namen tragen.»

Einig sind sich Mann und Frau wenigstens darin: Eine Revision ist dringend nötig. Denn wenn bisher so viele Frauen bei Heirat den Namen des Mannes annahmen - 2005 waren es über 70 Prozent -, so taten das viele vorab deshalb, um gleich wie die Kinder zu heissen. Die Bereitschaft, dass der Mann zugunsten der Frau auf die Weitergabe seines Namens verzichtet, ist extrem klein. Von 40139 Bräutigamen im Jahr 2005 taten das nur gerade 346.

Doppelnamen als Liebhaberei

Wie delikat die Sache ist, zeigt die Tatsache, dass die Revision des Namenrechts die Schweiz seit 13 Jahren beschäftigt. Der erste Vorstoss wurde 1994 eingereicht und 1999 debattiert. In der Sommersession 2001 leisteten sich die eidgenössischen Räte einen besonderen Coup und versenkten die mit grossem Aufwand beratene Vorlage in der Schlussabstimmung. Allerdings mit gutem Grund: Die Rechtskommission schlug allen Ernstes vor, dass bei Nichteinigkeit der Eheleute die Vormundschaftsbehörde entscheide, welchen Nachnamen das Kind trägt. Diese Idee ist nun immerhin ganz vom Tisch.

Die aktuelle Gesetzesnovelle geht vom Grundsatz aus, dass der Nachname von Geburt bis zum Tod nicht ändert. Frau Müller und Herr Meier bleiben also auch nach dem Gang aufs Zivilstandsamt Herr Meier und Frau Müller. Doppelnamen und Allianznamen (mit Bindestrich) haben keinerlei Bedeutung, können aber als Liebhaberei weiter verwendet werden. Im Vergleich zur geltenden Regelung soll künftig der Nachname des Kindes - so wie der Vorname schliesslich auch - nicht schon bei der Heirat der Eltern, sondern erst bei der Geburt des Kindes bestimmt werden. Erstaunlich, dass man auf diese naheliegende Lösung nicht schon längst gekommen ist.

So ist die Namengebung im Ausland geregelt

 

Deutschland: Trifft man keine Regelung, so behält jeder Ehegatte seinen eigenen Namen. Auf Wunsch kann aber ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden, den die Kinder übernehmen. Der Ehegatte, dessen Name nicht zum Familienname wurde, darf seinen Namen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen. Ein uneheliches Kind kann den Namen der Mutter oder des Vaters erhalten.


Frankreich: Frau und Mann behalten auch nach der Heirat ihre Namen. Der Nachname der Kinder wird erst bei deren Geburt bestimmt. Dann gibt es drei Varianten. Man kann dem Kind den Namen der Mutter, des Vaters oder den Namen beider geben, wobei die Reihenfolge egal ist.

Österreich: Mann und Frau behalten ihre Namen bei der Heirat oder wählen einen gemeinsamen Familiennamen. Doppelnamen sind nicht möglich. Bei der Hochzeit wird entschieden, welchen Namen die Kinder tragen werden. Wird sich das Paar nicht einig, erhalten die Kinder den Namen des Vaters.

Spanien: Grundsätzlich führt in Spanien jeder und jede einen Doppelnamen, der auch bei Heirat Fortbestand hat. Bei der Geburt erhält jedes Kind wiederum einen Doppelnamen, wobei der Name des Vaters immer an erster und derjenige der Mutter an zweiter Stelle steht.

Australien: Kennt das liberalste Namengesetz, weil der Nachname - genau wie der Vorname - völlig frei bestimmt werden kann und sich weder auf den mütterlichen noch den väterlichen beziehen muss. Alles ist erlaubt, sofern der Name keine Symbole ohne phonetische Bedeutung enthält.

© Beobachter Ausgabe 10 vom 09. Mai 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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