Pflegeeltern werden

Wir wollen ein Pflegekind. Wie gehen wir vor?

Text:
  • Alexandra Gavriilidis
Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
22/09

Frage: Unsere Kinder sind schon grösser und werden wohl bald ausfliegen. Wir haben viel Platz im Haus und überlegen uns, ein Pflegekind aufzunehmen. Welche Voraussetzungen braucht es da? Wohin wenden wir uns? Wo gibt es Unterstützung?

Wir wollen ein Pflegekind. Wie gehen wir vor?

Wenden Sie sich an eine Platzierungs­organisation wie Tipiti, Espoir, eine der Pflegekinder-Aktionen oder direkt an Ihre Wohn­gemeinde. Der Vorteil einer Pflegekinder- Platzierungsorganisa­tion: Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen, und Sie werden von Anfang an begleitet.

Man wird Ihre Eignung als Pflege­eltern prüfen. Eigene Kinder sind kein Nachteil, sondern vielfach erwünscht. Pflegeeltern dürfen jedoch insgesamt höchstens vier Kinder betreuen. Der Entscheid für ein Pflegekind muss von der ganzen Familie mitgetragen werden. Für gewisse Pflegeverhältnisse wird zudem eine pädagogische oder psychologische Ausbildung verlangt. Haben Sie und Ihre Kinder einen natürlichen Altersabstand zum Pflegekind, sind Sie gesund und belastbar, flexibel, tolerant und geduldig und verfügen Sie über ein unterstützen­des Netz (Familie, Freunde, Nachbarn et cetera), sind das schon mal gute Voraussetzungen. Wenn Sie genügend Platz und einen guten Leumund haben, sind die Chancen gut. Sie haben die Wahl, ein Dauer-Zuhause, ein Entlastungs-, Wochenend-/Ferien- oder SOS-Zuhause für ein Pflegekind zu schaffen.

Eine Bewilligung ist notwendig

Pflegeeltern haben Anspruch auf ein Pflegegeld, bestehend aus einer Entschädigung für Wohnen und Ernährung und einem bescheidenen Entgelt für die Erziehungsarbeit. Der Pflegevertrag kommt in der Regel zwischen der platzierenden Behörde oder der Platzierungsorganisa­tion und den Pflegeeltern zustande.

Wichtig: Das Pflegekind muss für Schäden, die es Ihnen oder Dritten zu­fügen könnte, versichert sein.

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist bewilligungspflichtig, zuständig sind meist die Vormundschaftsbehörden. Noch. Ab 2010 sollen zentrale kantonale Fachstellen geschaffen werden. Auch die Aufsicht und die Beratung der Pflegeeltern wird professionalisiert.

Weitere Infos

www.tipiti.ch
www.pflegekinder.ch
www.fachstellekinder.ch
www.vereinespoir.ch

Buchtipp:
Franziska Frohofer, Kathrin Barbara Zatti: Vanessa – Pflegekinder in der Schweiz, 192 Seiten, CHF 39.80, ISBN 978-3-7193-1474-3

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