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Seitensprung

Kann er der Vater sein?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
9/05

Frage: Während unserer Trennung hat meine Frau mit einem anderen Mann ein Kind gezeugt. Wir wollen unsere Ehe fortführen, und ich soll als Vater des Kindes gelten. Der biologische Vater droht mit einer Vaterschaftsklage. Was muss ich tun? Peter M.

Sie müssen gar nichts tun. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bestimmt, dass immer der Ehemann als Vater des Kindes gilt. Einzige Voraussetzung: Bei der Geburt des Kindes darf die Ehe nicht schon geschieden sein.

 

Da Sie Ihre Ehe fortführen wollen, wird das Kind also automatisch als das Ihrige gelten. Ein Recht, dieses Kindesverhältnis anzufechten, haben nur Sie und das Kind. Das Kind sogar nur, wenn Sie und Ihre Frau sich vor seinem 18. Geburtstag trennen oder scheiden lassen würden. Kein Klagerecht auf Aberkennung der Vaterschaft haben die Kindsmutter und der biologische Vater. Diesen könnten Sie sogar wegen Persönlichkeitsverletzung verklagen, wenn er weiterhin behauptet, der Vater des Kindes zu sein. Dies hat das Bundesgericht in einem ähnlichen Fall aus dem Jahre 1982 so entschieden.

 

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© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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