Software

Internet mit Kindersicherung

Text:
  • Sven Broder
Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
12/09

Welche Software Kinder im Internet vor Gewalt und Pornographie schützt und weitere Sicherheitstipps

Nicht mit Fremden mit­gehen, nur bei Grün die Strasse überqueren: Das bekommen Kinder früh von ihren Eltern eingetrichtert. Am Computer jedoch werden dieselben Schützlinge vielfach an der langen Leine gelassen. Dabei lauern gerade im Internet ebenfalls viele Gefahren. Mit zwei, drei einfachen Klicks stossen Minderjährige auf schockierende Videos oder pornographische Bilder, die ihnen schaden und zu denen sie keinen Zugang haben dürften.

Abhilfe schaffen hier so­genannte Kinder- und Jugendschutzfilter. Das sind Programme, die Minderjährige bei der Nutzung des Internets vor illegalen und moralisch bedenklichen Inhalten schützen sollen. Nur, der angepriesenen Filter sind viele. Und: Welche halten auch, was sie versprechen?

Eine Antwort darauf liefert Action Innocence. Die Westschweizer Organisation hat sich dem Kampf gegen Missbrauch von Kindern im Internet verschrieben und nennt jährlich die besten Filterprogramme. Die Testergebnisse finden Sie hier.

Weitere Infos

Mehr zu Action Innocence auf www.actioninnocence.org

 

«Geschichten aus dem Internet»

Stellen aus Bund und Kantonen haben die Publikation «Geschichten aus dem Internet - die man selber nicht erleben möchte» verfasst. Die Comics zeigen gefährliche Situationen im Web - und wie sie vermieden werden können.
So berichten die Comics etwa von der Weitergabe persönlicher Daten, von kriminellen Aktivitäten im Internet, ungenügendem Kinder- und Jugendschutz, hinters Licht geführten Konsumentinnen und Konsumenten, ungesicherten Computern und unverschlüsselten WLAN-Netzen.

Die Geschichten sind im Internet veröffentlicht und können heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden. Sie stehen auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch zur Verfügung. (Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI)

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© Beobachter Ausgabe 12 vom 10. Jun 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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