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Taschengeld
Ab der ersten Klasse gut bei Kasse
Kinder im Schulalter sollten an den Umgang mit Geld gewöhnt werden – die Höhe des regelmässigen Zustupfs hängt von Alter und Familienbudget ab.
Der 13-jährige Mick kalkuliert schon wie ein Erwachsener. 80 Franken Taschengeld erhält der Sekundarschüler pro Monat – davon werden die Handykosten abgezogen, die er selber berappen muss. Je mehr Geld er fürs Telefonieren ausgibt, desto weniger bleibt ihm für anderes übrig. «So lernt er, mit seinem Geld umzugehen», sagt seine Mutter, Irène Müller.
Spätestens mit dem Eintritt ins Schulalter wird das Taschengeld in den meisten Familien zum Thema. Kommt zusätzlich das Mobiltelefon ins Spiel, ist die elterliche Unsicherheit über die Höhe des Betrags perfekt. Grundsätzlich gilt: «Das Taschengeld soll sich nach den Gewohnheiten und den finanziellen Möglichkeiten der Familie richten», sagt Ursula Tännler von der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB).
Klare Abmachungen treffen
Besitzt der Sprössling ein Handy, sollte man sich von Anfang an einigen, ob und wie viel die Eltern monatlich an die Kosten zahlen. Sind sie bereit, sich mit beispielsweise 20 Franken zu beteiligen, geht der Rest auf das Konto des Jugendlichen. Oder man vereinbart einen bestimmten Betrag und definiert ganz klar, dass die Handygebühren darin eingerechnet sind. «So kann ich selber entscheiden, wie viel ich sparen will», sagt Mick.
So selbstverständlich Taschengeld für viele Kinder ist – dieser wöchentliche oder monatliche Zustupf ist nach wie vor eine freiwillige Leistung der Eltern, die nirgends vorgeschrieben ist. Erziehungsfachleute und Budgetberater sind sich allerdings einig: Es ist sinnvoll, Kindern ab dem ersten Schuljahr regelmässig einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Geld spielt im Leben eine wichtige Rolle, und Kinder sollten rechtzeitig einteilen und sparen lernen. Es empfiehlt sich zudem, offen über die finanzielle Situation der Familie zu sprechen: Kinder dürfen ruhig wissen, wenn die Haushaltskasse nur knapp gefüllt ist.
Hat man sich auf einen Betrag geeinigt, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden: Das Geld soll regelmässig und unaufgefordert ausbezahlt werden – und es wird klar definiert, wofür der Betrag reichen muss. Beispielsweise kommen die Eltern für den Eintritt in die Badi auf – die Schleckereien vom Kiosk muss das Kind jedoch selbst berappen.
Klar ist: Das Taschengeld soll den Kindern zur freien Verfügung stehen und darf von den Eltern nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Muss das Taschengeld aus bestimmten Gründen aufgebessert werden, ist es legitim, die Kinder für kleinere Aufgaben wie Babysitting oder Autowaschen einzuspannen.
Kleider oder der Coiffeurbesuch hingegen gehören nicht ins Budget eines Schülers und müssen von den Eltern bezahlt werden. Über solche Ausgaben sollte erst nach dem neunten beziehungsweise zehnten Schuljahr verhandelt werden.
Taschengeld: So viel ist angemessen
| 1. Schuljahr | Fr. 1 bis 1.50 pro Woche |
| 2. Schuljahr | Fr. 1.50 bis 2 pro Woche |
| 3. Schuljahr | Fr. 2 bis 2.50 pro Woche |
| 4. Schuljahr | Fr. 2.50 bis 3 pro Woche |
| 5. und 6. Schuljahr | Fr. 15 bis 25 pro Monat |
| 7. und 8. Schuljahr | Fr. 25 bis 35 pro Monat |
| 9. und 10. Schuljahr | Fr. 35 bis 50 pro Monat |
Die Handykosten werden zusätzlich und je nach Vereinbarung verrechnet. Quelle: ASB | |
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 07. Aug 2003 - Alle Rechte vorbehalten








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