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Braucht es einen Unterhaltsvertrag?

Text:
  • Tinka Lazarevic
Ausgabe:
21/09

Frage: Ich habe das Kind meiner Freundin anerkannt. Nun verlangt die Vormundschaftsbehörde einen Unterhaltsvertrag, den sie prüfen will. Sogar mein Einkommen soll ich angeben. Muss das sein?

Ja. Es ist die Aufgabe der Vormundschaftsbehörde, im Interesse des Kindes dafür zu sorgen, dass ein Unterhaltsvertrag abgeschlossen wird. Damit die Vormundschaftsbehörde die angemessene Höhe der Alimente prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie Ihr Einkommen offenlegen. 

Zeichnet sich dabei ab, dass innert nützlicher Frist keine einvernehmliche Regelung getroffen werden kann, muss die Behörde dem Kind einen Beistand ernennen. Und dies selbst dann, wenn die Mutter dagegen ist und die Eltern zusammenwohnen. Dieser Beistand hat für den Abschluss eines Unterhaltsvertrags zu sorgen – notfalls mit einer Unterhaltsklage gegen den Vater vor Gericht. 

Die Einmischung der Behörden in Ihr Privatleben, die nüchternen Begriffe und die ganze Rechnerei sind Ihnen vielleicht zuwider. Sehen Sie das Ganze aber als Sicherheitsnetz für das Kind an, falls Ihre Partnerschaft einmal auseinanderbrechen sollte.

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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