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Hauskauf im Konkubinat

Wer wird Eigentümer?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
2/10

Frage: Mein Partner und ich leben im Konkubinat. Jetzt wollen wir ein Haus kaufen. Er hat 100'000 Franken Eigenmittel, ich 50'000. Können wir trotzdem je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft werden? Welche Eigentumsform empfehlen Sie uns?

Hauskauf im Konkubinat: Wer wird Eigentümber?

Eine Liegenschaft kann im Alleineigentum, im Miteigentum oder im Gesamteigentum erworben werden. Grundsätzlich gilt, dass die Eigentumsform dem Geldmittelfluss folgen sollte. Will heissen: Finanziert ein Partner die Liegenschaft allein, sollte er im Grundbuch auch als Alleineigentümer eingetragen werden.

Tragen beide Partner zum Kauf bei, kommen Mit- oder Gesamteigentum in Frage. Häufiger wird Miteigentum gewählt. Nur dann können Gelder der beruflichen Vorsorge vorbezogen werden. Im Grundbuch sollten die Eigentumsquoten den Eigenmitteln entsprechen – in Ihrem Fall also Miteigentum zu einem Drittel und zu zwei Dritteln.

Würden Sie Miteigentum je zur Hälfte eintragen, wäre rechtlich nicht klar, wie Sie mit Ihren 50'000 Franken dazu gekommen sind. Wars ein zinsloses Darlehen, eine Schenkung Ihres Partners? Ohne klare schriftliche Regelung sind Streitigkeiten im Trennungsfall programmiert.

Es ist ohnehin ratsam, die finanzielle Beteiligung und deren Abrechnung bei einer Trennung schriftlich zu regeln. Dann müsste der Wert des Hauses bestimmt werden. Am besten einigt man sich bereits im Voraus auf einen Schätzer. Falls beide die Liegenschaft übernehmen wollen, wird festgelegt, dass das Los entscheiden oder ein internes Bietverfahren stattfinden soll. Falls keiner das Haus übernehmen will, wird ein Makler beauftragt, dieses zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Vom Verkaufserlös wird dann zuerst die Hypothek abgezogen, anschliessend werden die Einlagen den Partnern zurückbezahlt und ein allfälliger Gewinn oder Verlust nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt.

Für die Absicherung des Konkubinatspartners im Todesfall braucht es auf jeden Fall ein Testament oder einen Erbvertrag. Meist bedarf es weiter auch einer Versicherungslösung, damit Pflichtteile ausbezahlt werden können.

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 20. Jan 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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