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Konkubinat
Schulden übernehmen?
Frage: Mein Partner und ich ziehen zusammen. Leider gibt er oft mehr Geld aus, als er hat. Dass ich ab und zu den Mietzins allein bezahlen müsste, könnte ich verschmerzen. Ich möchte aber nicht für seine Schulden aufkommen. Was soll ich tun?
Mit Gläubigern Ihres Partners haben Sie nichts zu tun. Sie haften nicht für seine Schulden. Anders ist es, wenn Sie gemeinsam Verträge unterzeichnen oder erklären, dass Sie Mithaftung übernehmen. Dies kann etwa passieren, wenn der Partner eine Zusatzkarte zu Ihrer Kreditkarte hat.
Vorsichtsmassnahmen sollten Sie für den Fall einer Betreibung mit anschliessender Pfändung treffen. Das Betreibungsamt darf zwar nur pfänden, was Ihrem Partner gehört. Ist aber nicht klar, dass die Stereoanlage in der gemeinsamen Wohnung oder das teure Rennvelo im Kellerabteil Ihnen gehören, riskieren Sie, dass Ihr Eigentum mitgepfändet wird. Deshalb sollten Sie vor dem Zusammenziehen ein Inventar erstellen. Aktualisieren Sie dieses laufend und bewahren Sie alle Kaufquittungen auf. Ein Musterinventar finden Sie auf HelpOnline.
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© Beobachter Ausgabe 12 vom 07. Jun 2006 - Alle Rechte vorbehalten





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