Konkubinat
Sicherheit gibts nur schriftlich
Ein Unterhalts- oder Unterstützungsanspruch ist für Männer und Frauen im Konkubinat nicht gesetzlich geregelt.
Stirbt ein Partner oder geht die Beziehung auseinander, kann das für Väter und Mütter, die für die Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit einschränkten, böse Folgen haben. Deshalb sollten unverheiratete Eltern ihre Zukunft vertraglich regeln.
- Verfassen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag.
- Prüfen Sie bei Ihrer Pensionskasse das Reglement. Viele Kassen sehen Leistungen für Konkubinatspartner vor. Lassen Sie sich eine Anspruchsberechtigung schriftlich bestätigen. Das Gleiche gilt für Freizügigkeitskonti, Freizügigkeitspolicen und für die Säule 3a.
- Sichern Sie den Partner oder die Partnerin zusätzlich finanziell ab, beispielsweise mit einer Lebensversicherung.
- Vereinbaren Sie in einem Konkubinatsvertrag Unterhaltsbeiträge für diejenige Person, die die Kinder hauptsächlich betreut.
© Beobachter Ausgabe 14 vom 07. Jul 2005 - Alle Rechte vorbehalten

