Konkubinat
Wäre eine eingetragene Partnerschaft besser?
Meine Tochter und ihr Partner haben sich nach zehn Jahren Konkubinat getrennt. Wäre sie besser gefahren, wenn die beiden ihre Partnerschaft hätten eintragen lassen – müsste er dann jetzt beispielsweise Unterhalt für sie bezahlen?
Nur gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft seit dem 1. Januar 2007 eintragen lassen, heterosexuelle nicht. Diese können – wenn sie ihre Lebensgemeinschaft festigen und gesetzlich geregelt haben wollen – heiraten. Mit anderen Worten: Mann und Frau können einfach zusammenleben – ohne oder mit Konkubinatsvertrag, den beide unterzeichnet haben. Ohne Vertrag ist nichts geregelt – weder gesetzlich noch vertraglich – und im Trennungsfall unter anderem kein Unterhalt geschuldet. In einem Konkubinatsvertrag kann aber beispielsweise abgemacht werden, dass bei einer Trennung dem wirtschaftlich schwächeren Partner Alimente geschuldet sind.
Gleichgeschlechtliche Paare können ebenfalls entweder einfach zusammenleben (mit oder ohne Partnerschaftsvertrag) oder, wenn sie ihr Zusammenleben rechtlich anerkannt und geregelt haben wollen, ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen.
Eine Heirat zwischen Mann und Frau und die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sind weitgehend vergleichbar. Bei beiden gibt es die Pflicht, gemeinsam – ein jeder nach seinen Kräften – für den gebührenden Unterhalt zu sorgen. Stirbt einer der beiden, erbt der andere – im Minimum den gesetzlichen Pflichtteil. Bei Trennung/Scheidung respektive Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist ausserdem Unterhalt geschuldet, wenn es dem anderen nicht möglich oder zumutbar ist, selber für diesen aufzukommen.
Keine Kinder adoptieren
Einige Unterschiede bestehen jedoch: Anders als die Ehe hat die eingetragene Partnerschaft keinen Einfluss auf den Nachnamen. Für eingetragene Paare gilt grundsätzlich Gütertrennung, für Ehepaare Errungenschaftsbeteiligung – ein Ehegatte ist also bei Auflösung der Ehe am wirtschaftlichen Erfolg des andern beteiligt. Und last, but not least: Eingetragene Paare dürfen keine Kinder adoptieren und sind von künstlicher Befruchtung ausgeschlossen.
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© Beobachter Ausgabe 26 vom 22. Dez 2011 - Alle Rechte vorbehalten







