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Massnahmen gegen die Gewalt

Ausgabe:
22/03

Was Opfer häuslicher Gewalt tun können. Doch auch Täter und Zeugen sind in der Pflicht.

 Das können Sie als Opfer von häuslicher Gewalt tun


  • Vertrauen Sie sich einer Person an, die Ihnen nahe steht und Sie im Notfall unterstützen kann.

  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen.

  • Unter den Begriff «häusliche Gewalt» fallen auch Beschimpfungen, Bedrohungen, Einsperren oder das Vorenthalten von Geld. Egal, wie Ihnen Gewalt angetan wird: Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle auf (Übersicht im Internet unter www.verbrechenspraevention.ch).

  • Wenn Sie die gemeinsame Wohnung verlassen wollen, bereiten Sie dies am besten gemeinsam mit einer Beratungsstelle vor. Bringen Sie persönliche Dokumente wie Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung frühzeitig an einen sicheren Ort.

 

Das können Sie tun, wenn Sie Gewalt ausüben


  • Eigentlich wollen Sie es gar nicht, aber dann rutscht Ihnen die Hand doch wieder aus: Wähnen Sie sich nicht im falschen Glauben, dass Sie Ihre Aggressionen ohne fachliche Unterstützung kontrollieren können.

  • Wenden Sie sich an eine spezialisierte Beratungsstelle. Dort hilft man Ihnen, mit Konflikten und Ohnmachtsgefühlen fertig zu werden. Adressen finden Sie im Internet unter www.verbrechenspraevention.ch.

  • Stellen Sie ein Notfallprogramm zusammen: «Was werde ich das nächste Mal dagegen tun, wenn Aggressionen aufkommen und ich am liebsten zuschlagen möchte?» Der erste Punkt sollte lauten: Verlassen Sie das Haus oder die Wohnung; vielleicht können Sie bei einem Freund oder einer Freundin unterkommen.

 

Das können Sie tun, wenn Sie häusliche Gewalt beobachten


  • Mischen Sie sich in akuten Notsituationen nicht ein, sondern rufen Sie die Polizei.

  • Versuchen Sie, mit dem Opfer in Kontakt zu treten, wenn Sie es allein antreffen.

  • Bieten Sie Hilfe an, zum Beispiel einen Zufluchtsort für Notsituationen.

  • Sammeln Sie Informationen über Hilfsangebote und geben Sie diese an das Opfer weiter.

 

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© Beobachter Ausgabe 22 vom 30. Okt 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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