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Sozialamt

Keine Sozialhilfe wegen Konkubinat?

Text:
  • Gregor Frey
Ausgabe:
4/09

Frage: Das Sozialamt bezahlt mir keine Sozialhilfe mehr. Es heisst, mein Freund müsse für mich aufkommen – weil wir länger als zwei Jahre zusammenleben und er gut verdiene. Ist das zulässig?

Ja. Das Amt kann die Hilfe an Sie einstellen, wenn Sie mit Ihrem Freund in dauerhaftem Konkubinat leben und sein Einkommen für beide ausreicht. Denn laut Bundesgericht sollen unverheiratete Paare, die seit mindestens zwei Jahren in stabilen Verhältnissen leben, keinerlei Vorteile gegenüber Ehepaaren geniessen. Reicht sein Einkommen für Sie beide, wird Ihr Antrag abgelehnt. Problematisch wird es, wenn Ihr Freund Sie trotzdem nicht unterstützen will. Kein Gericht und keine Behörde wird ihn zwingen können, dass er Ihren Lebensunterhalt finanziert – schliesslich ist er nicht mit Ihnen verheiratet. Dann bleiben Ihnen verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können von der Behörde eine beschwerdefähige Verfügung verlangen und gegen den Entscheid rekurrieren.

  • Notfalls könnten Sie eine eigene Wohnung beziehen und als alleinstehende Person einen neuen Antrag um Finanzhilfe stellen.

  • Wenn Sie und Ihr Freund heiraten, wäre es seine Pflicht, für Sie aufzukommen.

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© Beobachter Ausgabe 4 vom 18. Feb 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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