Alimente
Wie berechnet sich der Teuerungsausgleich?
Scheidungsurteile und Unterhaltsverträge sehen meistens auf den 1. Januar eine Anpassung der Alimente an die Teuerung vor. Mit der richtigen Anleitung und einem Taschenrechner klappt das im Nu.
Artikel zum Thema
Ob Sie ab Januar höhere Alimente zahlen müssen respektive ob Sie höhere Alimente zugut haben, hängt vom Inhalt Ihres Scheidungsurteils ab oder – falls Sie nicht verheiratet waren – vom Unterhaltsvertrag. Finden Sie darin nichts zum Thema Teuerungsanpassung, bleibt es bei den ursprünglichen Beträgen. Vor allem bei den Kinderalimenten ist aber oft eine Anpassung an die Teuerung auf den 1. Januar festgelegt. Manche müssen unabhängig von ihrer Einkommensentwicklung den vollen Teuerungsausgleich leisten. Andere haben nur teilweise auszugleichen – in dem Mass, wie ihr Lohn mit der Teuerung Schritt gehalten hat.
Wie rechnet man die neuen Alimentenbeträge aus? In der Regel enthält das Urteil oder der Unterhaltsvertrag eine Anleitung und oft eine mathematische Formel dazu. Das klingt nur auf den ersten Blick kompliziert. Lassen Sie sich nicht abschrecken!
Was Sie über den Teuerungsausgleich bei Alimenten wissen müssen, wie Sie zu den richtigen Indexzahlen kommen, aber auch eine Anleitung zur Berechnung des neuen Alimentenbetrags
weiter
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 26 vom 24. Dez 2009 - Alle Rechte vorbehalten




