1. Wenn die Expartner das Besuchsrecht nicht einhalten oder um die Kinder streiten, soll der fehlbare Elternteil eine Busse bekommen.
Grundsätzlich ist diese Idee nicht abwegig. Aber wenn Mütter den Vätern Kinder vorenthalten, begründen sie das in der Regel damit, dass das Kind nicht zum Vater gehen will. Um eine Busse zu rechtfertigen, müsste man daher zum Schluss kommen, dass die erzwungenen Besuche wirklich im Interesse des Kindes wären – was nicht immer der Fall ist. Ausserdem lassen sich Eltern, die der Überzeugung sind, dass es dem Kind beim anderen Elternteil schlechtgeht, oft weder von behördlichen Massnahmen noch von Bussen beeindrucken.

2. Wenn die Expartner das Besuchsrecht nicht einhalten oder um die Kinder streiten, sollen die Kinder entweder beim anderen Elternteil oder in einer Pflegefamilie platziert werden.
Dieses Vorgehen wird diskutiert, wenn ein Elternteil dem anderen die Kinder abspenstig macht. Aber: Gerechtigkeit herzustellen ist eine Sache, das Kindswohl eine andere. Es darf nicht sein, dass ein Kind zu Schaden kommt, nur weil einem Elternteil zu seinem Recht verholfen wird. Das Kindswohl steht über dem Elternrecht.

3. Die Alimentenzahlungspflicht soll an ein funktionierendes Besuchsrecht geknüpft werden. Der Vater muss nur zahlen, wenn die Mutter das Besuchsrecht respektiert. Umgekehrt muss der Vater höhere Alimente zahlen, wenn er das Besuchsrecht nicht wahrnimmt.
Das wäre theoretisch eine faire Lösung. Aber wenn dadurch die Restfamilie in die Armutsfalle gerät, ist das nicht im Interesse des Kindes. Und wenn der betreuende Elternteil dann einfach aufs Sozialamt geht und von der öffentlichen Hand unterstützt wird, ist das sicher auch nicht im Interesse des Steuerzahlers.

4. Streitende Eltern sollen verpflichtet werden, sich von Fachleuten unterrichten zu lassen, welche Schäden die Kinder durch ihren Streit erleiden könnten. Sie müssten Kurse besuchen, eventuell sogar eine Psychotherapie machen oder an einer Zwangsmediation teilnehmen. Bei Verweigerung drohen Sanktionen wie Bussen oder Entzug der Obhut.
Das wird im Rahmen der Pflichtmediation bereits gemacht. Allerdings handelt es sich bei stark zerstrittenen Eltern oft um psychisch schwer angeschlagene Personen, die gar nicht beratungs- und mediationsfähig sind. Von dieser Massnahme dürften also keine Wunder erwartet werden. Zudem kann die Obhut nur entzogen werden, wenn sich zeigt, dass das Kind Schaden nimmt. Oft lehnen die Kinder dieser Eltern den anderen Elternteil – aus welchen Gründen auch immer – ja auch selber ab. Und jener Elternteil, der Besuche vereitelt, duldet zwar keine Bindung des Kindes zum Expartner, aber sonst ist er hinreichend fähig zur Erziehung der Kinder.

5. Wenn das Besuchsrecht klappt, soll es steuerliche Anreize geben. Die Mutter müsste etwa die Kinderalimente nicht als Einkommen versteuern.
Eltern, die überzeugt sind, zum Wohl ihres Kindes zu handeln, sind sicher gern bereit, auf steuerliche Anreize zu verzichten. Bei Besuchsrechtsproblemen stehen ja in der Regel Beziehungsschwierigkeiten im Vordergrund. Beziehungen können letztlich nicht verordnet werden und sollten nicht Einzug in die Steuererklärung finden.

6. Die Behörden sollen mutigere und kreativere Lösungen ausprobieren als heute.
Ja, aber welche? Eine Lösung wäre, dem fehlbaren Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, wenn nachgewiesen ist, dass er das Kind absichtlich entfremdet. Das Kind liesse man aber vorübergehend noch in der Obhut des betreffenden Elternteils. In der Zeit des Sorgerechtsentzugs würden dem Elternteil Auflagen gemacht. Erst wenn er diese Auflagen nicht einhielte, würde das Kind fremdplatziert. Diese Massnahme wäre aber nur möglich, falls das Kind Schaden nimmt, wenn es keinen Kontakt mehr zum anderen Elternteil hat. Der Schaden, der mutmasslich aus der Trennung vom anderen Elternteil resultiert, müsste vorhersehbar höher sein als der Schaden, der aus der Fremdplatzierung erfolgt.

7. Der Gesetzgeber soll für häufige Streitfragen eine Regel schaffen. Zum Beispiel, wer Transport- und andere Kosten während der Besuchsrechtszeit trägt oder wer die Kinder holen und bringen soll.
Wir haben genug Gesetze. Das Problem sind die Vollstreckung und der Durchsetzungswille der Behörden.

8. Kinder sollen nicht einem Elternteil zugesprochen werden, sondern der «Familienwohnung». Die Eltern betreuen die Kinder abwechselnd dort und wohnen ansonsten beide auswärts.
Und wer bezahlt das? Für den Grossteil der betroffenen Familien dürfte diese Lösung kaum machbar sein.

9. Das heute in der Praxis angewandte minimale Besuchsrecht in Streitfällen soll ausgebaut werden. Die Kinder sollen den anderen Elternteil nicht nur zweimal pro Monat für ein paar Stunden sehen.
Vom gemeinsamen Sorgerecht (wie es als Regelfall im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, der zurzeit im Bundesrat ausgearbeitet wird) wird allgemein eine Ausweitung des Kontakts zwischen Kind und anderem Elternteil erwartet. Stark zerstrittene Eltern werden sich aber die Sorge auch in Zukunft nicht teilen können. Es ist richtig, in solchen Fällen die Anzahl der belastenden Übergänge zwischen den Eltern möglichst einzuschränken. Die selteneren Besuche könnten aber bestimmt in vielen Fällen durch längere Aufenthalte beim anderen Elternteil kompensiert werden.