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Besuchsrecht
Muss mein Kind den Vater sehen?
Frage: Laut Scheidungsurteil soll ich meinen vierjährigen Sohn jeden zweiten Sonntag zu seinem Vater schicken. Jedes Mal geraten wir uns bei der Übergabe des Kindes in die Haare, und der Kleine weint. Am liebsten würde ich diese Besuche verhindern. Darf ich das?
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Vor allem Ihrem Kind zuliebe denken Sie besser gar nicht in diese Richtung. Fachleute werden nicht müde, immer wieder zu betonen, wie wichtig der Kontakt zu beiden Elternteilen für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist. Auch aus rechtlicher Sicht ist die Besuchsrechtsregelung des Gerichts für Vater und Mutter verbindlich. Das Besuchsrecht wird nur eingeschränkt oder schlimmstenfalls ganz entzogen, wenn das Kindswohl ernsthaft gefährdet ist. Wenn Sie Probleme mit dem Besuchsrecht haben, können Sie ein Jugendsekretariat, den Sozialdienst oder auch eine Familienberatungsstelle um Hilfe bitten. Details zu solchen Hilfsangeboten sowie weitere generelle Informationen zum Besuchsrecht erhalten Sie auf HelpOnline.
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 11. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten

