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Besuchsrecht

Zu Ferien verpflichtet?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
4/07

Frage: Gemäss Scheidungsurteil darf ich mit meiner Tochter jährlich drei Wochen Ferien verbringen. Bin ich dazu auch verpflichtet? Und muss ich während dieser Zeit weiter die ganzen Unterhaltsbeiträge bezahlen?

Das Besuchsrecht - oder präziser der Anspruch auf persönlichen Verkehr - ist gemäss Gesetz ein Recht, das nicht nur dem Elternteil zusteht, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, sondern auch dem unmündigen Kind gegenüber dem betreffenden Elternteil. Weiter handelt es sich dabei nicht nur um ein beidseitiges Recht, sondern auch um eine beidseitige Pflicht. Allerdings: Eine zwangsweise Durchsetzung gegen den Willen des Besuchsberechtigten ist praktisch nicht möglich. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuchs und Ferienbesuchsrecht entstehen, müssen Sie selbst übernehmen. Ausserdem können Sie während dieser Zeit den Unterhaltsbeitrag auch nicht kürzen, denn die fixen Kinderkosten wie Wohnanteil oder Krankenkasse laufen ja auch während der Ferien.

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© Beobachter Ausgabe 4 vom 14. Feb 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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