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Das neue Urteil

Witwenrente 
trotz Scheidung

Text:
  • Karin von Flüe
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
26/11

Stirbt ein geschiedener Ehegatte, hat die hinterbleibende Person unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente von der Pensionskasse.

Eine Frau erhielt bei der Scheidung nach gut 23 Jahren Scheidungsalimente bis 2018 zugesprochen. 2009 starb ihr Exmann. So verlor die Frau diese Einnahmen. Sie forderte daher eine Witwenrente von der Pensionskasse, bei der ihr Exmann versichert gewesen war.

Die Kasse verweigerte die Bezahlung. Laut Gesetz 
erhalten auch Geschiedene ­eine Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und dem Betroffenen bei der Scheidung eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde. Die Pensionskasse interpretierte das Gesetz so, dass nur lebenslänglich zugesprochene Scheidungsrenten und nicht auch befristete Alimente ­einen Anspruch begründen.

Zu Unrecht, befanden das kantonale Versicherungs- und das Bundesgericht: 
Diese Bestimmung habe den Zweck, einen Schaden aus­zugleichen, den die geschiedene Frau durch den Wegfall der Scheidungsalimente 
erleide. Das gelte auch bei befristeten Alimenten. Daher müssen Pensionskassen 
geschiedenen Witwen oder Witwern so lange eine Rente zahlen, wie die Zahlungspflicht laut Scheidungsurteil gedauert hätte.

Bundesgericht, Urteil vom 
6. September 2011 (9C_35/2011)

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