Ehe
Gerichtliche Trennung nötig?
Frage: Mein Mann und ich wollen uns trennen. Wir haben keinen Streit, und die Kinder sind auch schon ausgeflogen. Müssen wir vor Gericht gehen? Und brauchen wir unbedingt einen Anwalt?
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Im Gegensatz zur Scheidung müssen Sie bei einer Trennung nicht zwingend ans Gericht gelangen. Haben Sie keine komplizierten finanziellen Verhältnisse und können Sie sich friedlich über die Trennungsfolgen einigen, brauchen Sie auch keinen Anwalt.
Sie sollten aber schriftlich festhalten, welcher Ehepartner wann aus der ehelichen Wohnung auszieht, ob ein Ehepartner Trennungsalimente erhält, und wenn ja, in welcher Höhe. Sind Sie beide bereits im AHV-Alter, erhalten Sie zusammen höchstens 150 Prozent der einfachen maximalen AHV-Rente. Bei einer Trennung entfällt diese Kürzung, im Fachjargon Plafonierung genannt. Damit jeder von Ihnen nach der Trennung 100 Prozent seiner Rente erhält, müssten Sie Ihre Trennungsvereinbarung vom Gericht genehmigen lassen. Zuständig ist je nach Kanton das Bezirks-, Kreis-, Amts- oder Kantonsgericht.
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© Beobachter Ausgabe 8 vom 11. Apr 2007 - Alle Rechte vorbehalten


