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Eherecht
Ich will endlich die Scheidung, er nicht
Frage: Seit Jahren haben mein Mann und ich Eheprobleme. Eine Eheberatung hat nichts genützt. Ich möchte mich scheiden lassen, aber er will davon nichts wissen. Kann ich dennoch die Scheidung beantragen?
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Wenn beide Ehegatten mit einer Scheidung einverstanden sind, können Sie jederzeit ein gemeinsames Scheidungsbegehren stellen. Weigert sich Ihr Ehemann jedoch, müssen Sie grundsätzlich zwei Jahre faktisch getrennt leben.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Scheidung auch gegen seinen Willen möglich. Vor Ablauf der zwei Jahre könnten Sie nur auf Scheidung klagen, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann und die Gründe nicht Ihnen zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihr Mann Ihnen oder den Kindern gegenüber gewalttätig geworden wäre.
Seit im Jahr 2004 die Trennungsfrist auf zwei Jahre herabgesetzt wurde, hat die Zahl der Scheidungsklagen wegen Unzumutbarkeit deutlich abgenommen. Der Grund dafür: Das entsprechende Verfahren dauert in aller Regel länger als zwei Jahre.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2008 - Alle Rechte vorbehalten


