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Ehevertrag
Hebt die Scheidung Verträge automatisch auf?
Frage: Sind der Ehevertrag und der Erbvertrag automatisch ungültig, wenn wir uns scheiden lassen, oder müssen wir etwas unternehmen, um diese Verträge aufzulösen?
Beide Verträge verlieren mit der rechtskräftigen Scheidung ihre Gültigkeit, können aber – in gegenseitigem Einverständnis – früher aufgehoben werden. Beim Erbvertrag reicht hierfür ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift beider Eheleute. Einen Notar braucht es dazu nicht. Um hingegen den Ehevertrag rechtsgültig aufzuheben, ist eine öffentliche Beurkundung beim Notar erforderlich.
Auch beim Erbvertrag gilt also: Unter Ehegatten hat er grundsätzlich so lange Wirkung, als die Ehe noch nicht geschieden ist. Stirbt ein Partner zum Beispiel während des Scheidungsverfahrens, ist der Erbvertrag noch immer massgebend. Geschiedene Ehegatten hingegen können aus einem Erbvertrag, den sie vor dem Gang zum Scheidungsgericht geschlossen haben, keine Ansprüche erheben – ausser sie haben im Vertrag ausdrücklich eine Begünstigung des Ex-Ehepartners für eine Erbschaft nach der Scheidung vereinbart. Das dürfte sehr selten der Fall sein.
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© Beobachter Ausgabe 12 vom 10. Jun 2009 - Alle Rechte vorbehalten


